10.12.2008 - 4 Gewässerunterhaltungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 10.12.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Stiller Ludwig referiert über das Thema Gewässerunterhaltungssatzung.
Hier die Kurzfassung:
Ausgehend davon, dass die Niederschlagswässer im Stadtgebiet Hagen jeweils in einer Vorflut ankommen, habe der
derzeitig eingesetzte Mentor die Idee
ins Leben gerufen, die Grundstücke über Gebühren satzungspflichtig zu machen
und somit die Gewässerunterhaltungskosten (überwiegend Maßnahmen der Gefahrenabwehr)
zu Lasten des Bürgers zu bestreiten.
Die SEH sei zur Zeit beauftragt, eine derartige Gebührenordnung zu
erarbeiten. Bislang würde eine „gerichtsfeste“ Satzungen am
Beispiel der der Stadt Münster geprüft. Zur Gleichbehandlung des einzelnen
Bürgers sei vorgesehen, jeden Quadratmeter der Stadt zu erfassen und dabei
versiegelte Flächen von den übrigen zu unterscheiden.
Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten beliefen sich auf rd. 400.000,-
€ . Davon seien 50% öffentliche
Flächen, die die Stadt belasten. Damit wären
Einnahmen in Höhe von 200.000,- € zu erwarten. Da nur Maßnahmen der Gefahrenabwehr bestritten würden, jedoch keine Maßnahmen der
Gewässeroptimierung, sei darüber hinaus beabsichtigt, eine zusätzliche
Gewässerausbaugebühr als zweite Gebührensatzung zu entwickeln.
In der anschließenden Diskussion wird der Konsolidierungseffekt in Frage
gestellt, da alleine der entstehende Verwaltungsaufwand die Einnahmen bei
weitem übersteigen könnte. Eine Pauschalgebühr wäre insofern realistischer.
Bedenken wurden auch hinsichtlich der zu erwartenden Belastung von
Landwirten und Waldbauern geäußert.
Außerdem war einigen Beiratsmitgliedern das sog. Verursacherprinzip nicht
einsichtig, da das Einzugsgebiet beispielsweise der Volme, Lenne oder Ruhr wesentlich
über die Stadt Hagen hinausgeht.
Die Erhebung von Gebühren aus Schutzgebieten wäre ebenfalls unsinnig.
Herr Meilwes schlägt vor, eine Beschlussempfehlung für die Februarrunde
zu erarbeiten, in welcher auf die Herausnahme von Landwirtschaftlichen
Fläche und Wald empfohlen wird.
Herr Bihs führt nachträglich (weil später gekommen) folgendes dazu aus:
Die SEH sei beauftragt, eine Datensammlung vorzunehmen, um die Gestaltung
einer Gebührensatzung bis zum 1. Januar 09 möglich zu machen. Die
Untersuchungen und die erste Bürgerbeteiligung
wird voraussichtlich erst im Jahr 2010 möglich sein.
Bisher sei fraglich, ob die teureren Gewässerausbaumaßnahmen umgelegt
werden, doch die Möglichkeit bestehe.
Herrn Bihs wird in der Diskussion gefragt, inwiefern die
Verhältnismäßigkeit der Gebührengestaltung zu Wald- und Feldflächen gegenüber
versiegelten Flächen, die für die Hochwasserspitzen sorgen, also zur
Problemsteigerung beitrügen, in der
Gebührensatzung berücksichtigt wird. Außerdem entsprächen die Verwaltungskosten
für die Erarbeitung dieser Gebührensatzung nicht dem derzeitigen Sparzwang.
Herr Bihs erklärt, der Gesetzgeber habe sich festgelegt, Flächen mit
Retentionswirkung geringer zu veranlagen.
Niederschlagswässer würden jedoch
von allen Grundflächen mehr oder weniger dem nächsten Vorfluter zugeführt.
