10.12.2008 - 4 Gewässerunterhaltungssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Stiller Ludwig referiert über das Thema Gewässerunterhaltungssatzung. Hier die Kurzfassung:

 

Ausgehend davon, dass die Niederschlagswässer im Stadtgebiet Hagen  jeweils in einer Vorflut ankommen, habe der derzeitig eingesetzte Mentor  die Idee ins Leben gerufen, die Grundstücke über Gebühren satzungspflichtig zu machen und somit die Gewässerunterhaltungskosten (überwiegend Maßnahmen der Gefahrenabwehr) zu Lasten des Bürgers zu bestreiten.  

 

Die SEH sei zur Zeit beauftragt, eine derartige Gebührenordnung zu erarbeiten. Bislang würde eine „gerichtsfeste“ Satzungen am Beispiel der der Stadt Münster geprüft. Zur Gleichbehandlung des einzelnen Bürgers sei vorgesehen, jeden Quadratmeter der Stadt zu erfassen und dabei versiegelte Flächen von den übrigen zu unterscheiden.

 

Die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten beliefen sich auf rd. 400.000,- € . Davon seien  50% öffentliche Flächen, die die Stadt belasten. Damit wären  Einnahmen in Höhe von 200.000,- € zu erwarten. Da  nur Maßnahmen der Gefahrenabwehr  bestritten würden, jedoch keine Maßnahmen der Gewässeroptimierung, sei darüber hinaus beabsichtigt, eine zusätzliche Gewässerausbaugebühr als zweite Gebührensatzung zu entwickeln.

 

In der anschließenden Diskussion wird der Konsolidierungseffekt in Frage gestellt, da alleine der entstehende Verwaltungsaufwand die Einnahmen bei weitem übersteigen könnte. Eine Pauschalgebühr wäre insofern realistischer.

Bedenken wurden auch hinsichtlich der zu erwartenden Belastung von Landwirten und Waldbauern geäußert.

Außerdem war einigen Beiratsmitgliedern das sog. Verursacherprinzip nicht einsichtig, da das Einzugsgebiet beispielsweise der Volme, Lenne oder Ruhr wesentlich über die Stadt Hagen  hinausgeht.

Die Erhebung von Gebühren aus Schutzgebieten wäre ebenfalls unsinnig.

 

Herr Meilwes schlägt vor, eine Beschlussempfehlung für die Februarrunde zu erarbeiten, in welcher auf die Herausnahme von Landwirtschaftlichen Fläche  und Wald empfohlen wird.

 

Herr Bihs führt nachträglich (weil später gekommen) folgendes dazu aus:

Die SEH sei beauftragt, eine Datensammlung vorzunehmen, um die Gestaltung einer Gebührensatzung bis zum 1. Januar 09 möglich zu machen. Die Untersuchungen und die erste Bürgerbeteiligung  wird voraussichtlich erst im Jahr 2010 möglich sein.

Bisher sei fraglich, ob die teureren Gewässerausbaumaßnahmen umgelegt werden, doch die Möglichkeit bestehe.

 

Herrn Bihs wird in der Diskussion gefragt, inwiefern die Verhältnismäßigkeit der Gebührengestaltung zu Wald- und Feldflächen gegenüber versiegelten Flächen, die für die Hochwasserspitzen sorgen, also zur Problemsteigerung beitrügen,  in der Gebührensatzung berücksichtigt wird. Außerdem entsprächen die Verwaltungskosten für die Erarbeitung dieser Gebührensatzung nicht dem derzeitigen Sparzwang.

 

Herr Bihs erklärt, der Gesetzgeber habe sich festgelegt, Flächen mit Retentionswirkung geringer zu veranlagen.  Niederschlagswässer  würden jedoch von allen Grundflächen mehr oder weniger dem nächsten Vorfluter zugeführt.

 

 

 

 

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