05.11.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth. Unter Beteiligung von Herrn
Meilwes, Herrn Hülsbusch, Herrn Thiel, Herrn Bögemann
und Herrn Borgmeier wird Kritik an der entwässerungstechnischen
Erschließung, vor allem gegen die Entwässerung des Baugebietes über ein
Mischsystem, erhoben. Es wird vermutet, dass das Baugebiet im Quellbereich des
„Eppenhauser Bachs“ liegt, der gem. der geologischen Karte einer
Karstquelle entspringen könnte, welche zu episodischen Schüttungen neigen, und
dass auch dieses Wasser über die Mischkanalisation der Kläranlage zugeführt
wird. Ferner wird die ökologische Aufarbeitung der Planung bemängelt.
Insbesondere werden die artenbezogenen Aussagen zum Ausgleich der Eingriffe auf
die planungsrelevanten Arten vermisst. Das Bodenpotential der versiegelbaren
Flächen wurde wiederholt nicht bewertet. Der ökologischen Kompensation der
Planung in Form einer Waldumwandlung wird grundsätzlich widersprochen, da keine
Funktionalität gesehen wird. Schließlich wird die Erschließung des Baugebietes
über die „Eickertstraße“ diskutiert.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Zusatz des Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat stimmt dem Baugebiet „Rissestraße“ grundsätzlich
zu (siehe Zustimmung vom 09.06.2008). Er lehnt jedoch die vorgelegte Planung aus
hydraulischen und ökologischen Gründen sowie aus Gründen der verkehrlichen
Erschließung ab (Einleitung von Bachwasser in Mischkanalisation als
Fremdwasser, Karstquelle als Vorfluter mit Hochwasserproblematik, fehlende
Hausdränageentwässerung bei nicht versickerungsfähigem Untergrund, unklare Aufarbeitung der Artenschutzbelange v.
a. bei Zwergfledermaus und Amphibien, verkehrliche Erschließung über
„Rissestraße“). Sofern eine geänderte Planung vorgelegt wird, wird
der Landschaftsbeirat gerne darüber beschließen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Anlagen zur Vorlage
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9
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