27.08.2008 - 18 Sachstandsbericht Steinbruch Donnerkuhle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meilwes bittet um
Bericht, wie der weitere Abbau geplant ist und ob das laufende Verfahren
beendet oder weitergeführt werden soll.
Herr Dr. Braun erklärt,
dass der Abbau nur noch in die Tiefe und nicht mehr in die Fläche geplant sei.
Die Firma halte an ihrem Antrag fest, um das laufende Verfahren weiterzuführen.
Hierzu sollen die Antragsunterlagen so ergänzt werden, dass die Reduktion des
Vorhabens auf die ausschließliche Vertiefung des Steinbruches deutlich werde.
Mit der Ergänzung der Unterlagen sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Derzeit
prüfe man noch, wie viele Ausfertigungen überarbeitet werden müssen.
Herrn Meilwes bemängelt,
dass das Verfahren nicht sauber beendet wird. Durch die Abbauänderung reduziere
sich die Anzahl der Betroffenen deutlich, und die Verfahrensinhalte wie die
Betroffenheit der Umweltmedien ändere sich erheblich. Durch eine Weiterführung
des Verfahrens, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, bleibe es für auswärtige
Bürger, z. B. in Hemer, unklar, dass dort keine Betroffenheit mehr bestehe. Er
hält dies für eine verfahrenstechnische Zumutung gegenüber der Öffentlichkeit.
Unter Beteiligung von Herrn Fähmel, Herrn Freier, Herrn
Thiel und Herrn Meilwes wird erörtert, ob die geplante
Verfahrensweise rechtlich zulässig ist.
Herr Dr. Braun erklärt, es
bestehe seitens der Verwaltung und des beauftragten Fachjuristen die rechtliche
Einschätzung, dass die Antragsstellerin nicht gezwungen werden könne, den
Antrag zurückzuziehen.
Im Weiteren wird erörtert, dass die anfallenden Gebühren bei einer
Rücknahme des Antrages, aufgrund des ursprünglich beantragten größeren
Abbauvolumens, für die Antragsstellerin höher ausfallen würde, als bei der
Beibehaltung des Antrages bei gleichzeitiger Reduktion des Abbauvolumens.
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Verfahren förmlich zu beenden und
ein neues Antragsverfahren durchzuführen.
Begründung:
Klarstellung für die Betroffenen und Beteiligten durch
- die förmliche
Rücknahme des bisherigen Antrages,
- der Beendigung
bestimmter Verfahrensschritte und
- die Einleitung
neuer Verfahrensschritte zur ausschließlichen Vertiefung de Steinbruches.
Die Antragsinhalte haben sich
erheblich geändert, so dass es sich nicht mehr um den gleichen Antrag handelt.
Aus Sicht des Landschaftsbeirates ist juristisch nicht glaubhaft, dass die Änderung
des Antragsinhaltes in erheblichem Umfang, und dies unter Umständen mehrmals,
in das Belieben des Antragsstellers gestellt ist mit dem Ergebnis, dass der
Kreis der Betroffenen über eine Zurücknahme von Antragsteilen oder eine
Erweiterung nicht informiert und im Verfahren nicht beteiligt wird.
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem UWA, den gleichen Beschluss zu fassen.
