27.08.2008 - 18 Sachstandsbericht Steinbruch Donnerkuhle

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes bittet um Bericht, wie der weitere Abbau geplant ist und ob das laufende Verfahren beendet oder weitergeführt werden soll.

 

Herr Dr. Braun erklärt, dass der Abbau nur noch in die Tiefe und nicht mehr in die Fläche geplant sei. Die Firma halte an ihrem Antrag fest, um das laufende Verfahren weiterzuführen. Hierzu sollen die Antragsunterlagen so ergänzt werden, dass die Reduktion des Vorhabens auf die ausschließliche Vertiefung des Steinbruches deutlich werde. Mit der Ergänzung der Unterlagen sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Derzeit prüfe man noch, wie viele Ausfertigungen überarbeitet werden müssen.

 

Herrn Meilwes bemängelt, dass das Verfahren nicht sauber beendet wird. Durch die Abbauänderung reduziere sich die Anzahl der Betroffenen deutlich, und die Verfahrensinhalte wie die Betroffenheit der Umweltmedien ändere sich erheblich. Durch eine Weiterführung des Verfahrens, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung, bleibe es für auswärtige Bürger, z. B. in Hemer, unklar, dass dort keine Betroffenheit mehr bestehe. Er hält dies für eine verfahrenstechnische Zumutung gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Unter Beteiligung von Herrn Fähmel, Herrn Freier, Herrn Thiel und Herrn Meilwes wird erörtert, ob die geplante Verfahrensweise rechtlich zulässig ist.

 

Herr Dr. Braun erklärt, es bestehe seitens der Verwaltung und des beauftragten Fachjuristen die rechtliche Einschätzung, dass die Antragsstellerin nicht gezwungen werden könne, den Antrag zurückzuziehen.

 

Im Weiteren wird erörtert, dass die anfallenden Gebühren bei einer Rücknahme des Antrages, aufgrund des ursprünglich beantragten größeren Abbauvolumens, für die Antragsstellerin höher ausfallen würde, als bei der Beibehaltung des Antrages bei gleichzeitiger Reduktion des Abbauvolumens.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Verfahren förmlich zu beenden und ein neues Antragsverfahren durchzuführen.

 

Begründung:

Klarstellung für die Betroffenen und Beteiligten durch

 

  • die förmliche Rücknahme des bisherigen Antrages,
  • der Beendigung bestimmter Verfahrensschritte und
  • die Einleitung neuer Verfahrensschritte zur ausschließlichen Vertiefung de Steinbruches.

 

Die Antragsinhalte haben sich erheblich geändert, so dass es sich nicht mehr um den gleichen Antrag handelt. Aus Sicht des Landschaftsbeirates ist juristisch nicht glaubhaft, dass die Änderung des Antragsinhaltes in erheblichem Umfang, und dies unter Umständen mehrmals, in das Belieben des Antragsstellers gestellt ist mit dem Ergebnis, dass der Kreis der Betroffenen über eine Zurücknahme von Antragsteilen oder eine Erweiterung nicht informiert und im Verfahren nicht beteiligt wird.

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem UWA, den gleichen Beschluss zu fassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

          5

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          2