27.08.2008 - 19 § 62 Biotope - Anpassung an Gesetzesänderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Meilwes berichtet, dass aufgrund der Änderung des BNatSchG nicht mehr alle Biotoptypen unter den Schutz des § 62 LG NRW fallen. Er fragt, ob die Änderungen, die sich für Hagen ergeben haben schon festgestellt wurden und ob dies schon online verfügbar sei, z. B. durch einen Link auf die Seitens des LANUV.

 

Herr Greis erklärt, dass die Änderungen der ULB vorliegen würden. So fallen z. B. die Höhlen und Stollen aus dem Biotopschutz. Ein Verlinkung mit der LANUV oder eine Darstellung der Karten auf den Stadt Hagen Seiten könne geprüft werden.

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Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1164&TOLFDNR=71079&selfaction=print