27.08.2008 - 12 Bauvorhaben im Außenbereich
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 27.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Linscheid: Bauvoranfrage zur
Errichtung eines Kuhstalls
Berichterstatter Herr Gockel. Die Lage des Vorhabens geht aus der
Anlage I hervor. Der Stadtverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Mutterkuhstalls vor. Das Vorhaben wird als privilegiert eingestuft, stellt einen
Eingriff in den Wald dar, liegt im Landschaftsschutzgebiet und bedarf einer
Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen. Ferner
stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Örtlichkeit
hat Herr Meilwes mit der ULB, dem Bauordnungsamt und einem Vertreter des
Regionalforstamtes Ruhrgebiet besichtigt. Seitens der ULB wird angeregt, das
Vorhaben nach Norden in Richtung der vorhandenen Gerätehalle zu verschieben und
nach Süden hin abzupflanzen, um das heutige Erscheinungsbild der Landschaft zu
erhalten. Das Forstamt kann eine Genehmigung zur Waldumwandlung in Aussicht
stellen, wenn entsprechend ausgeglichen wird. Herr Meilwes merkt an,
dass bei dem Ortstermin ein ungenehmigtes Bauvorhaben vorgefunden wurde, was
sich jedoch nicht negativ auf die anstehende Entscheidung auswirken solle.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat stimmt der positiven Bescheidung des Vorhabens zu, wenn
der Standort des Kuhstalls in Zuordnung zur vorhandenen Hofstelle nach Norden
verschoben wird und südlich des Gebäudes eine Abpflanzung erfolgt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Rüggebein: Errichtung eins
Salzlagers
Berichtersatter Herr Gockel, die Lage des Vorhabens ist der Anlage
II zu entnehmen. Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines
Salzlagers für die Lagerung von Streusalz in „Rüggebein“ vor. Der
Antragssteller wird seit mehreren Jahren von der HEB mit dem Winterdienst auf Hagener
Stadtgebiet beauftragt. Er streut ferner im angrenzenden Nachbarkreis und im
Privatauftrag bei der Nachbarschaft. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im
Sinne des § 35 (2) Baugesetzbuch und um einen Eingriff gem. § 4 (4) Nr. 4
Landschaftsgesetz NRW. Ferner liegt das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet und
bedürfte einer Befreiung von dessen Festsetzungen, deren Vorraussetzung jedoch
schwerlich erfüllt werden. Das Gebäude steht ggf. z. T. im Wald, was noch näher
zu klären ist. Das Gebäude wurde bereits vor Antragsstellung ungenehmigt errichtet.
Das Ansinnen der ULB, ein Beratungsgespräch durchzuführen, um die Lage des
Gebäudes in Zuordnung zur Ortslage „Rüggebein“ zu verschieben,
konnte somit nicht mehr verfolgt werden. Die Örtlichkeit wurde im Rahmen des v.
g. Ortstermins in „Linscheid“ ebenfalls in Augenschein genommen.
Die ULB bittet den LB um Beratung.
Herr Reinshagen erklärt,
er habe sich das Gebäude vor Ort angesehen. In der Vergangenheit hätte das Salz
unter freiem Himmel gelagert, was der Umwelt zuwider wäre. Insofern hätte das
Gebäude errichtet werden müssen. Die Örtlichkeit sei nach seiner Kenntnis
gewählt worden, da dort genug Rangierfläche für die Fahrzeuge sei. Vom
Erscheinungsbild kann er sich das Gebäude an der Stelle vorstellen.
Herr Meilwes gibt zu
bedenken, dass neben dieser Sichtweise auch die rechtliche in Betracht genommen
werden müsste, wonach man, unabhängig von der Tatsache, dass das Gebäude bereits
steht, abwägen müsse, ob man es an der Stelle genehmigen kann. Gegen eine
Genehmigung würde eine Vielzahl öffentlicher Belange sprechen. Er sieht die
Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Salzlagerung, jedoch an geeigneter Stelle.
Ferner sei aus dem Kreise des Antragsstellers beim Ortstermin vorgebracht
worden, dass man das Gebäude absichtlich ungenehmigt errichtet habe. Er
verweist auf die Vorbildwirkung, zumal man im vorangegangenen Ortstermin
ebenfalls einen Schwarzbau entdeckt habe.
Unter Beteiligung von Herrn Borgmeier, Herrn Thiel, Herrn
Meilwes, Herrn Thomys und Herrn Freier wird erörtert, dass
das Gebäude abseits der Straße an einem stärker ausgebauten Waldweg liegt und
wahrscheinlich nicht im Nachgang genehmigungsfähig ist. Es wird betont, dass
die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung des Salzes für den
Winterdienst klar gesehen wird.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt das Gebäude an der gewählten Stelle ab.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
8 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
