27.08.2008 - 12 Bauvorhaben im Außenbereich

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Linscheid: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Kuhstalls

 

Berichterstatter Herr Gockel. Die Lage des Vorhabens geht aus der Anlage I hervor. Der Stadtverwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mutterkuhstalls vor. Das Vorhaben wird als privilegiert eingestuft, stellt einen Eingriff in den Wald dar, liegt im Landschaftsschutzgebiet und bedarf einer Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen. Ferner stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Örtlichkeit hat Herr Meilwes mit der ULB, dem Bauordnungsamt und einem Vertreter des Regionalforstamtes Ruhrgebiet besichtigt. Seitens der ULB wird angeregt, das Vorhaben nach Norden in Richtung der vorhandenen Gerätehalle zu verschieben und nach Süden hin abzupflanzen, um das heutige Erscheinungsbild der Landschaft zu erhalten. Das Forstamt kann eine Genehmigung zur Waldumwandlung in Aussicht stellen, wenn entsprechend ausgeglichen wird. Herr Meilwes merkt an, dass bei dem Ortstermin ein ungenehmigtes Bauvorhaben vorgefunden wurde, was sich jedoch nicht negativ auf die anstehende Entscheidung auswirken solle.

 

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat stimmt der positiven Bescheidung des Vorhabens zu, wenn der Standort des Kuhstalls in Zuordnung zur vorhandenen Hofstelle nach Norden verschoben wird und südlich des Gebäudes eine Abpflanzung erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

          9

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

 

 

Rüggebein: Errichtung eins Salzlagers

 

Berichtersatter Herr Gockel, die Lage des Vorhabens ist der Anlage II zu entnehmen. Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung eines Salzlagers für die Lagerung von Streusalz in „Rüggebein“ vor. Der Antragssteller wird seit mehreren Jahren von der HEB mit dem Winterdienst auf Hagener Stadtgebiet beauftragt. Er streut ferner im angrenzenden Nachbarkreis und im Privatauftrag bei der Nachbarschaft. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 (2) Baugesetzbuch und um einen Eingriff gem. § 4 (4) Nr. 4 Landschaftsgesetz NRW. Ferner liegt das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet und bedürfte einer Befreiung von dessen Festsetzungen, deren Vorraussetzung jedoch schwerlich erfüllt werden. Das Gebäude steht ggf. z. T. im Wald, was noch näher zu klären ist. Das Gebäude wurde bereits vor Antragsstellung ungenehmigt errichtet. Das Ansinnen der ULB, ein Beratungsgespräch durchzuführen, um die Lage des Gebäudes in Zuordnung zur Ortslage „Rüggebein“ zu verschieben, konnte somit nicht mehr verfolgt werden. Die Örtlichkeit wurde im Rahmen des v. g. Ortstermins in „Linscheid“ ebenfalls in Augenschein genommen. Die ULB bittet den LB um Beratung.

 

Herr Reinshagen erklärt, er habe sich das Gebäude vor Ort angesehen. In der Vergangenheit hätte das Salz unter freiem Himmel gelagert, was der Umwelt zuwider wäre. Insofern hätte das Gebäude errichtet werden müssen. Die Örtlichkeit sei nach seiner Kenntnis gewählt worden, da dort genug Rangierfläche für die Fahrzeuge sei. Vom Erscheinungsbild kann er sich das Gebäude an der Stelle vorstellen.

 

Herr Meilwes gibt zu bedenken, dass neben dieser Sichtweise auch die rechtliche in Betracht genommen werden müsste, wonach man, unabhängig von der Tatsache, dass das Gebäude bereits steht, abwägen müsse, ob man es an der Stelle genehmigen kann. Gegen eine Genehmigung würde eine Vielzahl öffentlicher Belange sprechen. Er sieht die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Salzlagerung, jedoch an geeigneter Stelle. Ferner sei aus dem Kreise des Antragsstellers beim Ortstermin vorgebracht worden, dass man das Gebäude absichtlich ungenehmigt errichtet habe. Er verweist auf die Vorbildwirkung, zumal man im vorangegangenen Ortstermin ebenfalls einen Schwarzbau entdeckt habe.

 

Unter Beteiligung von Herrn Borgmeier, Herrn Thiel, Herrn Meilwes, Herrn Thomys und Herrn Freier wird erörtert, dass das Gebäude abseits der Straße an einem stärker ausgebauten Waldweg liegt und wahrscheinlich nicht im Nachgang genehmigungsfähig ist. Es wird betont, dass die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Lagerung des Salzes für den Winterdienst klar gesehen wird.

 

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat lehnt das Gebäude an der gewählten Stelle ab.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

          8

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          1

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1164&TOLFDNR=71071&selfaction=print