29.04.2008 - 16 Anfragen und Beantwortung von Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beantwortung offener Anfragen aus der Sitzung vom 27.02.2008:

 

Zu Anfrage Nr. 3 „Pflege der Obstwiese im Bereich Stollen“: Siehe Anlage I zur Niederschrift.

 

Zu Anfrage Nr. 4 „Funktionsprüfung Amphibientunnel Kaisbergaue“: Siehe Anlage II zur Niederschrift.

 

Zu Anfrage Nr. 5 „Zuständigkeit im Verfahren zur Erweiterung des Steinbruchs Donnerkuhle“: In der Angelegenheit haben sich keine Änderungen ergeben. Der bestehende Antrag liegt bei der Stadt Hagen. Für einen Neuantrag wäre die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

 

Zu Anfrage Nr. 6 „Zustände im Nimmertal“: Die ULB hat zusammen mit dem Bauordnungsamt, der Tierschutzbehörde und der unteren Abfallbehörde eine Bereisung durchgeführt und daraufhin eine Prioritätenliste zusammengestellt. Der ersten Schritte sind eingeleitet.

 

Zu Anfrage Nr. 7 „Genehmigungsfähigkeit Außengastronomie an der Lenne“: Die Verwaltung bittet die Anfrage direkt an den Vorstandsbereich zu richten.

 

Zu Anfrage Nr. 8 „Baustelle im Bereich Nimmertal“: Nach Recherche der ULB sollen die Arbeiten in ca. 6 Wochen abgeschlossen sein.

 

Zu Anfrage Nr. 9 „Campingplatz Garenfeld: Für bauliche Maßnahmen ist das Bauordnungsamt zuständig.

 

Vorbringen von Anfragen:

 

  1. Herr Thiel berichtet von der Baufeldräumung im Baugebiet „Klosterviertel“ während der Vegetations- und Brutzeit und erfragt, ob man nicht generell einen „Artenschutzhinweis“ in die Baugenehmigungen aufnehmen könne. Herr Wiemann erklärt, dass bereits ein entsprechender Baustein entwickelt wurde der derzeit noch hausintern abgestimmt werden müsste. Problematisch sei immer, dass niemand wüsste wann ein genehmigtes Bauvorhaben realisiert würde.

 

  1. Bei Herrn Thiel haben sich diverse Leuten beschwert, dass im „Helfer Südbereich“ im Wald eine große Anzahl von Bäumen gefällt worden ist. Er konnte bislang niemanden ausfindig machen, der ihm die Angelegenheit erklären konnte. Herr Wiemann erläutert hierzu, dass Durchforstungsmaßnahmen auch innerhalb der Brutzeiten erlaubt sind und man dagegen keine rechtliche Handhabe habe.

 

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Anlagen