29.04.2008 - 16 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 29.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beantwortung offener Anfragen aus
der Sitzung vom 27.02.2008:
Zu Anfrage Nr. 3 „Pflege der Obstwiese im Bereich Stollen“:
Siehe Anlage I zur Niederschrift.
Zu Anfrage Nr. 4 „Funktionsprüfung Amphibientunnel
Kaisbergaue“: Siehe Anlage II zur Niederschrift.
Zu Anfrage Nr. 5 „Zuständigkeit im Verfahren zur Erweiterung des
Steinbruchs Donnerkuhle“: In der Angelegenheit haben sich keine
Änderungen ergeben. Der bestehende Antrag liegt bei der Stadt Hagen. Für einen
Neuantrag wäre die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Zu Anfrage Nr. 6 „Zustände im Nimmertal“: Die ULB hat
zusammen mit dem Bauordnungsamt, der Tierschutzbehörde und der unteren
Abfallbehörde eine Bereisung durchgeführt und daraufhin eine Prioritätenliste
zusammengestellt. Der ersten Schritte sind eingeleitet.
Zu Anfrage Nr. 7 „Genehmigungsfähigkeit Außengastronomie an der
Lenne“: Die Verwaltung bittet die Anfrage direkt an den Vorstandsbereich
zu richten.
Zu Anfrage Nr. 8 „Baustelle im Bereich Nimmertal“: Nach
Recherche der ULB sollen die Arbeiten in ca. 6 Wochen abgeschlossen sein.
Zu Anfrage Nr. 9 „Campingplatz Garenfeld: Für bauliche Maßnahmen
ist das Bauordnungsamt zuständig.
Vorbringen von Anfragen:
- Herr Thiel berichtet von der Baufeldräumung im
Baugebiet „Klosterviertel“ während der Vegetations- und
Brutzeit und erfragt, ob man nicht generell einen „Artenschutzhinweis“
in die Baugenehmigungen aufnehmen könne. Herr Wiemann erklärt, dass
bereits ein entsprechender Baustein entwickelt wurde der derzeit noch
hausintern abgestimmt werden müsste. Problematisch sei immer, dass niemand
wüsste wann ein genehmigtes Bauvorhaben realisiert würde.
- Bei Herrn
Thiel haben sich diverse Leuten beschwert, dass im „Helfer Südbereich“
im Wald eine große Anzahl von Bäumen gefällt worden ist. Er konnte bislang
niemanden ausfindig machen, der ihm die Angelegenheit erklären konnte. Herr
Wiemann erläutert hierzu, dass Durchforstungsmaßnahmen auch innerhalb
der Brutzeiten erlaubt sind und man dagegen keine rechtliche Handhabe
habe.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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