29.04.2008 - 5 Forstliche Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

 

Herr Dr. Braun: Der Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden aufgrund der Pressemitteilungen zu den Verkehrssicherungsmaßnahmen am „Wolfskuhler Weg“ auf die Tagesordnung genommen.

 

Herr de Myn, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Hagen und Eigenwaldbesitzer, berichtet, dass aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen höhere Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht an Waldaußenrändern zu stellen sind. So habe ein Gericht in einem Fall, bei dem eine Fahrradfahrerin von einem herabstürzenden Ast getroffen wurde, den zuständigen Förster zur Zahlung von 5000 € Strafe verurteilt, obwohl er seiner Kontrollpflicht nachgekommen war. Die Frau wurde durch den Unfall querschnittsgelähmt. Da der Ast durch den Fahrtwind eines passierenden LKWs zum Fallen gebracht worden sei, habe das Gericht die Schadensersatzpflicht zu je ein Drittel auf die Versicherung des Waldbesitzers, des Försters und des LKW-Fahrers umgelegt. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes und zur Vermeidung eines ähnlichen Unglücksfalles, hätten die Waldbesitzer entlang des stark befahrenen „Wolfskuhler Weges“ im Jahre 2007 mit der unteren Forstbehörde Schwerte abgestimmt, den Wald um die Tiefe von zwei Reihen Bäume entlang der Straße zurückzunehmen. Aufgrund des Schadensereignisses „Kyrill“ und der damit einhergehenden Bindung des notwendigen forstlichen Gerätes für Aufräumarbeiten, konnte die Maßnahme jedoch erst im Jahre 2008 durchgeführt werden. Ferner habe man aufgrund der Erfahrungen durch den Sturm Kyrill mit dem zuständigen Revierförster abgestimmt, den Wald entlang der Straße nun doch um eine Baumlänge zurückzunehmen. Die Fällarbeiten seien an einem Wochenende durchgeführt worden, da in diesem Zeitraum das Verkehrsaufkommen auf dem „Wolfskuhler Weg“ am geringsten sei. Die derzeitigen Auswirkungen auf das Biotop und das Landschaftsbild bedauert Herr de Myn ebenfalls. Nunmehr sei geplant, die gerodeten Flächen als Waldaußenrand zu gestalten.

 

Unter Beteiligung von Herrn Knaup und Herrn Bühren wird die rechtliche Situation bestätigt. So empfiehlt auch der Waldbauernverband, im Zweifelsfalle Bäume entlang von Straßen zu fällen wenn die Standsicherheit unklar ist. Herr Thiel kritisiert das Urteil trotz seines Mitgefühls für die Verunglückte. Im Vergleich zu der Anzahl der Todesfälle im Straßenverkehr hält er die durch die Rechtssprechung ausgelöste Handlungsweise für übertrieben.

 

Unter Beteiligung von Herrn Knaup, Herrn Bühren, Herrn Dr. Braun, Herrn Bögemann und Herrn Fähmel wird diskutiert, ob es Sinn macht, die Problematik über den Städtetag und über die Dachorganisation der privaten Waldbesitzer an die Landesregierung heranzutragen um zu bewirken, dass das o. g. Urteil nicht der letzte Maßstab in der Angelegenheit bleibt.

 

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