29.04.2008 - 5 Forstliche Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 29.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun: Der
Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden aufgrund der Pressemitteilungen zu
den Verkehrssicherungsmaßnahmen am „Wolfskuhler Weg“ auf die
Tagesordnung genommen.
Herr de Myn, Vorsitzender
der Forstbetriebsgemeinschaft Hagen und Eigenwaldbesitzer, berichtet, dass
aufgrund jüngster Gerichtsentscheidungen höhere Anforderungen an die
Verkehrssicherungspflicht an Waldaußenrändern zu stellen sind. So habe ein
Gericht in einem Fall, bei dem eine Fahrradfahrerin von einem herabstürzenden
Ast getroffen wurde, den zuständigen Förster zur Zahlung von 5000 €
Strafe verurteilt, obwohl er seiner Kontrollpflicht nachgekommen war. Die Frau
wurde durch den Unfall querschnittsgelähmt. Da der Ast durch den Fahrtwind
eines passierenden LKWs zum Fallen gebracht worden sei, habe das Gericht die
Schadensersatzpflicht zu je ein Drittel auf die Versicherung des Waldbesitzers,
des Försters und des LKW-Fahrers umgelegt. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltes
und zur Vermeidung eines ähnlichen Unglücksfalles, hätten die Waldbesitzer
entlang des stark befahrenen „Wolfskuhler Weges“ im Jahre 2007 mit
der unteren Forstbehörde Schwerte abgestimmt, den Wald um die Tiefe von zwei
Reihen Bäume entlang der Straße zurückzunehmen. Aufgrund des Schadensereignisses
„Kyrill“ und der damit einhergehenden Bindung des notwendigen
forstlichen Gerätes für Aufräumarbeiten, konnte die Maßnahme jedoch erst im
Jahre 2008 durchgeführt werden. Ferner habe man aufgrund der Erfahrungen durch
den Sturm Kyrill mit dem zuständigen Revierförster abgestimmt, den Wald entlang
der Straße nun doch um eine Baumlänge zurückzunehmen. Die Fällarbeiten seien an
einem Wochenende durchgeführt worden, da in diesem Zeitraum das
Verkehrsaufkommen auf dem „Wolfskuhler Weg“ am geringsten sei. Die
derzeitigen Auswirkungen auf das Biotop und das Landschaftsbild bedauert Herr
de Myn ebenfalls. Nunmehr sei geplant, die gerodeten Flächen als
Waldaußenrand zu gestalten.
Unter Beteiligung von Herrn Knaup und Herrn Bühren wird die
rechtliche Situation bestätigt. So empfiehlt auch der Waldbauernverband, im
Zweifelsfalle Bäume entlang von Straßen zu fällen wenn die Standsicherheit
unklar ist. Herr Thiel kritisiert das Urteil trotz seines Mitgefühls für
die Verunglückte. Im Vergleich zu der Anzahl der Todesfälle im Straßenverkehr
hält er die durch die Rechtssprechung ausgelöste Handlungsweise für
übertrieben.
Unter Beteiligung von Herrn Knaup, Herrn Bühren, Herrn
Dr. Braun, Herrn Bögemann und Herrn Fähmel wird diskutiert,
ob es Sinn macht, die Problematik über den Städtetag und über die
Dachorganisation der privaten Waldbesitzer an die Landesregierung heranzutragen
um zu bewirken, dass das o. g. Urteil nicht der letzte Maßstab in der Angelegenheit
bleibt.
