21.10.2008 - 2 ELENA - Elektronischer Entgeltnachweis- Präsent...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Zimmermann informiert über den elektronischen Entgeltnachweis per Folienvortrag. Der Vortrag ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Klippert bittet, die Ansichten des Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Gesetzesentwurf im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung darzustellen. Des Weiteren fragt Herr Klippert nach der Kostenbeteiligung der Arbeitgeber und äußert seine Sicherheitsbedenken bezüglich der Datentrennung.

 

Herr Zimmermann führt aus, dass enorme Anstrengungen unternommen wurden, um den Anforderungen des Bundesdatenschutzes zu entsprechen. Seiner Auffassung nach widerspricht der Gesetzesentwurf dem Grundsatz zur Sparsamkeit der Daten. 

 

Frau Kampmann äußert ihre Bedenken dahingehend, dass gerade viele ältere Menschen nicht in der Lage sein werden, mit einer Signaturkarte umzugehen und daraus resultierend, weniger Antragsstellungen für Wohngeld erfolgen werden.

 

Herr Thurau bestätigt die Bedenken und führt aus, dass bereits Versuche zur Einführung von Signaturkarten in der Vergangenheit gescheitert sind. Des Weiteren hält Herr Thurau die angegebenen Einsparpotenziale für unrealistisch. 

 

 

Herr Silbersiepe bittet darzustellen, ob durch das Gesetz der Missbrauch von Sozialleistungen verringert werden soll.

 

Herr Thurau schließt dies aus, da es im ersten Schritt lediglich um die Beantragung von Wohngeld geht. Herr Zimmermann ergänzt, dass durch den Einsatz der Zentralen Speicherstelle eine Abfrage jeglicher Einkommensdaten gegeben ist und dies sicherlich Grundlage sein kann, um den Missbrauch einzuschränken.

 

Herr Klippert bittet, die Kostenbeteiligung des Bundes zu erläutern.

 

Die Herren Thurau und  Zimmermann führen aus, dass der Bund die Vorfinanzierung leistet. Die Kosten der Vorfinanzierung werden jedoch durch das Abrufentgelt für die Entgeltnachweise refinanziert.

 

Herr Grzeschista fragt, ob das Gesetz ausschließlich deutsche Arbeitgeber einbezieht oder eine Ausweitung auf die EU angedacht ist.

 

Herr Thurau führt aus, dass sich das Gesetz derzeit nur auf die Bundesrepublik Deutschland bezieht. Der Gesetzesentwurf wurde zunächst für 3 Jahre gestoppt und wird nun rasant nach vorne getrieben. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt.

 

Herr Klippert bittet darzustellen, wer die Karten produziert und somit bei der Umsetzung des Gesetzes profitiert.

 

Herr Thurau erläutert, dass mehrere Unternehmen Signaturkarten herstellen. Bei der erforderlichen Software handelt es sich um Standardsoftware. Ein Profit ist hier nicht zu erzielen. Weitaus mehr Schwierigkeiten sieht Herr Thurau in der Kostenbelastung für die Kommunen, da die Kosten der Signaturkarten im Einzelfall durch die Kommunen zu tragen sind.

 

Herr Romberg fragt nach, inwieweit eine Nichtbeteiligung der Kommune möglich ist.

 

Die Herren Thurau und Zimmermann führen aus, dass dies bei einem Bundesgesetz nicht möglich ist. Die Pflicht zur Umsetzung besteht zum 01.01.2012.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1142&TOLFDNR=73076&selfaction=print