12.08.2008 - 3 EU-Dienstleistungsrichtlinie- Präsentation -
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 12.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau informiert per Vortrag über die Rahmenbedingungen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Der Vortrag wird als Tischvorlage während der
Sitzung an die Mitglieder ausgehändigt.
Herr Voigt stellt die mit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verbundenen
Veränderungen für die Verwaltung fest.
Herr Thurau führt verschiedene Szenarien eines einheitlichen Ansprechpartners auf.
Die eigentliche Problematik liegt nach Auffassung von Herrn Thurau in
der Kürze der Zeit, welche für die Umsetzung der Richtlinie verbleibt.
Herr Voigt bittet darzustellen, welche Sanktionen mit einer nicht fristgesetzten
Umsetzung verbunden sind.
Die Herren Thurau und Grzeschista führen
aus, dass definitiv bis zum 27.12.2009
die Umsetzung zu erfolgen hat. Danach besteht seitens der EU die Möglichkeit,
Zwangs- und Strafgelder festzusetzen. Herr Dr. Bleicher bestätigt das
Bestehen eines Anspruchs nach dem 27.12.2009 und verweist auf das
verwaltungsweite Projekt MoVe, welches einen Ansatz zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf die Prozessoptimierung beinhaltet.
Herr Stroschein bittet um Information, welche Gremien
und Fachleute die Umsetzung vorbereiten und einem Lösungsansatz zu
führen.
Herr Thurau führt aus, dass seitens des Oberbürgermeisters eine Projektverfügung erlassen
wurde, welche in das Projekt MoVe ein Teilprojekt unter Beteiligung des Servicezentrums
Wirtschaft, der Zentralen Steuerung sowie des HABIT die fachlich operative
Auseinandersetzung mit der Umsetzung einbettet. Die hieraus resultierenden
Ergebnisse werden den entsprechenden Gremien vorgelegt. Seitens HABIT erfolgt
eine Beteiligung des Betriebsausschusses sehr frühzeitig, da die Kosten der
erforderlichen IT-Ausstattung Bestandteil des Wirtschaftsplans sind und auch die Kostenhöhe der Beschaffungen
für Hard- und Software eine Entscheidung des Betriebsausschusses erfordern.
Derzeit existiert auf dem Markt kein entsprechendes Produkt zur Durchführung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Herr Thurau geht davon aus, dass die
Stadt Hagen zunächst im Rahmen eines Stufenkonzeptes die
Dienstleistungsrichtlinie umsetzt. Ein Vorteil zur Umsetzung ist die bereits bestehende Struktur der Bürgerämter
und des Servicezentrums Wirtschaft. Auf der operativen Ebene erfolgen bereits
die ersten Vorbereitungen.
Herr Grzeschista fragt nach den Prozessabläufen, welche nicht in
den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen.
Herr Thurau stellt einen möglichen Ablauf und die damit verbundenen Probleme am Beispiel
einer Gewerbeanmeldung dar.
Herr Grzeschista fragt nach, wie die Fristen bei
Genehmigungsfällen eingehalten werden, die verfassungsmäßig politische
Entscheidung erfordern.
Herr Dr. Bleicher führt aus, dass für Verfahren, insbesondere mit
Öffentlichkeitsbeteiligung, andere Fristen gelten werden als die Fristen,
welche im Verwaltungsverfahrensgesetz angegeben sind. Herr Thurau führt aus, dass der Städtetag
einen Ausschluss des Baurechts befürwortet.
Herr Klippert bittet darzustellen, inwieweit eine gleichwertige Prozesseinbindung von
Wirtschaft und Bürgern berücksichtigt wird und welche möglichen Synergieeffekte
sich aus einer bereits bestehenden bzw. zukünftigen Zusammenarbeit mit anderen
Gemeinden bzw. Dritten, wie der KDN, ergeben bzw. ergeben könnten. Des Weiteren bittet Herr Klippert zu
erläutern, in welcher Form HABIT in das Projekt MoVe im Hinblick auf die
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingebunden ist.
Herr Thurau führt aus, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz zur Anwendung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht zwischen Dienstleistern und Bürgern trennt.
Es besteht bundesweit Einigkeit, für beide Antragsteller das gleiche Verfahren
zu nutzen. Es besteht keine Einigkeit über die Durchführung und die einzelnen
Prozessabläufe innerhalb des Verfahrens. In NRW besteht entgegen anderer
Bundesländer das kommunale Selbstverwaltungsrecht, so dass eine Gemeinde die
Abläufe zur Durchführung selbst bestimmen kann. In diesem Zusammenhang weist Herr
Thurau auf das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung und die
Vereinheitlichung von Prozessen hin.
Herr Thurau führt weiter aus, dass ein
gemeinsames Verfahren zur Durchführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf
Grund der unterschiedlichen Ausrichtungen der bestehenden Rechenzentren in NRW
nicht möglich ist. Synergieeffekte sind mit der Umsetzung nicht zu erwarten.
