12.08.2008 - 3 EU-Dienstleistungsrichtlinie- Präsentation -

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

 

Herr Thurau informiert per Vortrag über die Rahmenbedingungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Der Vortrag wird als Tischvorlage während der Sitzung an die Mitglieder ausgehändigt.

 

 

Herr Voigt stellt die mit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verbundenen Veränderungen für die Verwaltung fest.

 

Herr Thurau führt verschiedene Szenarien eines einheitlichen Ansprechpartners auf. Die eigentliche Problematik liegt nach Auffassung von Herrn Thurau in der Kürze der Zeit, welche für die Umsetzung der Richtlinie verbleibt.

 

Herr Voigt bittet darzustellen, welche Sanktionen mit einer nicht fristgesetzten Umsetzung verbunden sind.

 

Die Herren Thurau und Grzeschista führen aus, dass definitiv bis zum  27.12.2009 die Umsetzung zu erfolgen hat. Danach besteht seitens der EU die Möglichkeit, Zwangs- und Strafgelder festzusetzen. Herr Dr. Bleicher bestätigt das Bestehen eines Anspruchs nach dem 27.12.2009 und verweist auf das verwaltungsweite Projekt MoVe, welches einen Ansatz zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf die Prozessoptimierung beinhaltet.

 

Herr Stroschein bittet um Information, welche Gremien  und Fachleute die Umsetzung vorbereiten und einem Lösungsansatz zu führen.

 

Herr Thurau führt aus, dass seitens des Oberbürgermeisters eine Projektverfügung erlassen wurde, welche in das Projekt MoVe ein Teilprojekt unter Beteiligung des Servicezentrums Wirtschaft, der Zentralen Steuerung sowie des HABIT die fachlich operative Auseinandersetzung mit der Umsetzung einbettet. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden den entsprechenden Gremien vorgelegt. Seitens HABIT erfolgt eine Beteiligung des Betriebsausschusses sehr frühzeitig, da die Kosten der erforderlichen IT-Ausstattung Bestandteil des Wirtschaftsplans  sind und auch die Kostenhöhe der Beschaffungen für Hard- und Software eine Entscheidung des Betriebsausschusses erfordern. Derzeit existiert auf dem Markt kein entsprechendes Produkt zur Durchführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Herr Thurau geht davon aus, dass die Stadt Hagen zunächst im Rahmen eines Stufenkonzeptes die Dienstleistungsrichtlinie umsetzt. Ein Vorteil zur Umsetzung ist die  bereits bestehende Struktur der Bürgerämter und des Servicezentrums Wirtschaft. Auf der operativen Ebene erfolgen bereits die ersten Vorbereitungen.

 

Herr Grzeschista fragt nach den Prozessabläufen, welche nicht in den kommunalen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Herr Thurau stellt einen möglichen Ablauf und die damit verbundenen Probleme am Beispiel einer Gewerbeanmeldung dar.

 

Herr Grzeschista fragt nach, wie die Fristen bei Genehmigungsfällen eingehalten werden, die verfassungsmäßig politische Entscheidung erfordern.

 

Herr Dr. Bleicher führt aus, dass für Verfahren, insbesondere mit Öffentlichkeitsbeteiligung, andere Fristen gelten werden als die Fristen, welche im Verwaltungsverfahrensgesetz angegeben sind.  Herr Thurau führt aus, dass der Städtetag einen Ausschluss des Baurechts befürwortet.

 

Herr Klippert bittet darzustellen, inwieweit eine gleichwertige Prozesseinbindung von Wirtschaft und Bürgern berücksichtigt wird und welche möglichen Synergieeffekte sich aus einer bereits bestehenden bzw. zukünftigen Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden bzw. Dritten, wie der KDN, ergeben bzw. ergeben könnten. Des  Weiteren bittet Herr Klippert zu erläutern, in welcher Form HABIT in das Projekt MoVe im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingebunden ist.

 

Herr Thurau führt aus, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz zur Anwendung der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht zwischen Dienstleistern und Bürgern trennt. Es besteht bundesweit Einigkeit, für beide Antragsteller das gleiche Verfahren zu nutzen. Es besteht keine Einigkeit über die Durchführung und die einzelnen Prozessabläufe innerhalb des Verfahrens. In NRW besteht entgegen anderer Bundesländer das kommunale Selbstverwaltungsrecht, so dass eine Gemeinde die Abläufe zur Durchführung selbst bestimmen kann. In diesem Zusammenhang weist Herr Thurau auf das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung und die Vereinheitlichung von Prozessen hin.

Herr Thurau führt weiter aus, dass ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Grund der unterschiedlichen Ausrichtungen der bestehenden Rechenzentren in NRW nicht möglich ist. Synergieeffekte sind mit der Umsetzung nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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