26.02.2008 - 3 Aushilfen bei der GWH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kortenacker erläutert zur Vorlage, dass eine Aushilfe bei der GWH dann eingesetzt werde, wenn die Stammkraft wegen Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht zur Verfügung stünde. Es gäbe keinen vertraglich gebundenen Mitarbeiterpool an Aushilfen, sondern für jeden Vertretungsfall werde ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Pro Jahr würden sich ca. 1.800 Arbeitsverträge im Reinigungsbereich und ungefähr die gleiche Zahl im Objektbetreuerbereich ergeben. Diese Lösung sei am wirtschaftlichsten, da so nur die tatsächlich benötigten Leistungen vertraglich gebunden werden müssten.

 

Die Personalkosten für die Aushilfen in der Reinigung beliefen sich auf ca. 500.000 Euro, in der Objektbetreuung auf ca. 600.000 Euro. Hier würde auch ein Mehrbedarf besonders im Sportbereich an den Wochenenden bestehen, der zum einen durch Überstunden der Stammkräfte und zum anderen durch zusätzliche Aushilfen abgedeckt werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Voigt erklärt Herr Kortenacker, dass mögliche Aushilfen im Reinigungsbereich in einer Datenbank hinterlegt seien. Im Bedarfsfall werde telefonisch eine verfügbare Aushilfe gewählt, die vor Antritt ihrer Arbeit zum Vertragsabschluss (per Vordruck) zur GWH käme und danach im Objekt ihre Arbeit aufnehmen würde.

 

Frau Priester-Büdenbender  fragt, wie viel zusätzliche Stunden für Aushilfen  bei Sportveranstaltungen anfallen. Herr Kortenacker antwortet, dass die GWH erst ab 2008 in der Lage sei, per EDV eine Unterscheidung zwischen den Objektbetreuer-Überstunden und den Aushilfestunden vorzunehmen.

 

Frau Suda stellt die Frage, ob es sich bei den Aushilfen um ehemalige städtische oder um außerstädtische Mitarbeiter handelt. Sie fragt außerdem, ob es nicht preiswerter und zeitsparender sei, anstatt Aushilfen einzustellen Fremdfirmen zu beauftragen. Herr Kortenacker erläutert hierzu, dass es sich bei den Aushilfen um Bewerber mit dem Wunsch einer unbefristeten Einstellung handele. Der Einsatz von Fremdfirmen sei sowohl in der Reinigung als auch in der Objektbetreuung geprüft worden, sei aber teurer.

 

Herr Oberste-Berghaus fragt, ob nicht der Hausmeister den Vertragsabschluss übernehmen könne. Herr Kortenacker antwortet, dass das in wenigen Fällen zugelassen werde, wenn der Hausmeister über ein Faxgerät verfüge und der Arbeitsvertrag durch den Bezirkssachbearbeiter sofort überprüft werden könne. Das Risiko eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch Fehler bei Vertragsabschluss sei zu groß.

 

Herr Strüwer fragt nach der Eignung von städtischen Mitarbeitern aus dem Stellenüberhang. Herr Kortenacker erläutert das Verfahren von Stellenbesetzungen bei der GWH: Wenn eine Wiederbesetzung einer Stelle erforderlich sei, werde aus dem Pool von 19/IMA ein geeigneter Mitarbeiter befristet zur GWH umgesetzt, in dem Objekt eingearbeitet und die Eignung für den künftigen Einsatz in diesem Bereich geprüft. Falls 19/IMA keinen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung stellen könne, werde die Stelle intern ausgeschrieben. Sollte auch dieses nicht zum Erfolg führen, werde mit Genehmigung des Oberbürgermeisters eine externe Einstellung vorgenommen. In der Regel werde dann auf zuverlässige frühere Aushilfen zurückgegriffen.

 

Herr Strüwer fragt, ob in einer internen Stellenausschreibung für Objektbetreuung nicht attraktive Anreize für die Mitarbeiter angeboten werden könnten. Herr Kortenacker führt als Beispiel an, dass es für wechselnde Mitarbeiter mit zuvor höherer Stellenbewertung als in der Objektbetreuung die Besitzstandswahrung gegeben habe.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss der GWH nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

x

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 17

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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