26.02.2008 - 3 Aushilfen bei der GWH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Di., 26.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0187/2008 Aushilfen bei der GWH
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kortenacker erläutert
zur Vorlage, dass eine Aushilfe bei der GWH dann eingesetzt werde, wenn die
Stammkraft wegen Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht zur Verfügung stünde.
Es gäbe keinen vertraglich gebundenen Mitarbeiterpool an Aushilfen, sondern für
jeden Vertretungsfall werde ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. Pro
Jahr würden sich ca. 1.800 Arbeitsverträge im Reinigungsbereich und ungefähr
die gleiche Zahl im Objektbetreuerbereich ergeben. Diese Lösung sei am
wirtschaftlichsten, da so nur die tatsächlich benötigten Leistungen vertraglich
gebunden werden müssten.
Die Personalkosten für die Aushilfen in der Reinigung beliefen sich auf
ca. 500.000 Euro, in der Objektbetreuung auf ca. 600.000 Euro. Hier würde auch
ein Mehrbedarf besonders im Sportbereich an den Wochenenden bestehen, der zum
einen durch Überstunden der Stammkräfte und zum anderen durch zusätzliche
Aushilfen abgedeckt werde.
Auf Nachfrage von Herrn Voigt erklärt Herr Kortenacker,
dass mögliche Aushilfen im Reinigungsbereich in einer Datenbank hinterlegt
seien. Im Bedarfsfall werde telefonisch eine verfügbare Aushilfe gewählt, die vor
Antritt ihrer Arbeit zum Vertragsabschluss (per Vordruck) zur GWH käme und
danach im Objekt ihre Arbeit aufnehmen würde.
Frau Priester-Büdenbender fragt, wie viel zusätzliche Stunden für
Aushilfen bei Sportveranstaltungen
anfallen. Herr Kortenacker antwortet, dass die GWH erst ab 2008 in der Lage
sei, per EDV eine Unterscheidung zwischen den Objektbetreuer-Überstunden und
den Aushilfestunden vorzunehmen.
Frau Suda stellt die
Frage, ob es sich bei den Aushilfen um ehemalige städtische oder um
außerstädtische Mitarbeiter handelt. Sie fragt außerdem, ob es nicht
preiswerter und zeitsparender sei, anstatt Aushilfen einzustellen Fremdfirmen
zu beauftragen. Herr Kortenacker erläutert hierzu, dass es sich bei den
Aushilfen um Bewerber mit dem Wunsch einer unbefristeten Einstellung handele.
Der Einsatz von Fremdfirmen sei sowohl in der Reinigung als auch in der
Objektbetreuung geprüft worden, sei aber teurer.
Herr Oberste-Berghaus
fragt, ob nicht der Hausmeister den Vertragsabschluss übernehmen könne. Herr
Kortenacker antwortet, dass das in wenigen Fällen zugelassen werde, wenn
der Hausmeister über ein Faxgerät verfüge und der Arbeitsvertrag durch den Bezirkssachbearbeiter
sofort überprüft werden könne. Das Risiko eines unbefristeten Arbeitsvertrages
durch Fehler bei Vertragsabschluss sei zu groß.
Herr Strüwer fragt nach
der Eignung von städtischen Mitarbeitern aus dem Stellenüberhang. Herr
Kortenacker erläutert das Verfahren von Stellenbesetzungen bei der GWH: Wenn
eine Wiederbesetzung einer Stelle erforderlich sei, werde aus dem Pool von
19/IMA ein geeigneter Mitarbeiter befristet zur GWH umgesetzt, in dem Objekt eingearbeitet
und die Eignung für den künftigen Einsatz in diesem Bereich geprüft. Falls
19/IMA keinen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung stellen könne, werde die
Stelle intern ausgeschrieben. Sollte auch dieses nicht zum Erfolg führen, werde
mit Genehmigung des Oberbürgermeisters eine externe Einstellung vorgenommen. In
der Regel werde dann auf zuverlässige frühere Aushilfen zurückgegriffen.
Herr Strüwer fragt, ob in
einer internen Stellenausschreibung für Objektbetreuung nicht attraktive
Anreize für die Mitarbeiter angeboten werden könnten. Herr Kortenacker führt
als Beispiel an, dass es für wechselnde Mitarbeiter mit zuvor höherer Stellenbewertung
als in der Objektbetreuung die Besitzstandswahrung gegeben habe.
