11.12.2008 - 15 Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Hubertus Erlmann stellt die Frage nach dem tatsächlichen Wohnraumbedarf  in Hagen. Herr Dr. Strähler verweist auf das Projekt 100-Einfamilienhäuser; auf städtischen Flächen bestehe eine hohe Priorität, hier bestehe ein hoher städtischer Anteil. Die Nachfrage bestehe noch nach 1-Familienhäusern. Herr Flack spricht die Probleme der Entwässerung. Herr Dr. Strähler führt aus, im Bebauungsplanverfahren könne geprüft werden, ob im Baugebiet im Vorgriff ein Trennsystem eingerichtet werden könne.

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Beschluss:

Zu a):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße -  zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 58. FNP – Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 21.05.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage