11.12.2008 - 15 Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 11.12.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hubertus Erlmann stellt die Frage nach dem tatsächlichen
Wohnraumbedarf in Hagen. Herr Dr.
Strähler verweist auf das Projekt 100-Einfamilienhäuser; auf städtischen
Flächen bestehe eine hohe Priorität, hier bestehe ein hoher städtischer Anteil.
Die Nachfrage bestehe noch nach 1-Familienhäusern. Herr Flack spricht die
Probleme der Entwässerung. Herr Dr. Strähler führt aus, im
Bebauungsplanverfahren könne geprüft werden, ob im Baugebiet im Vorgriff ein
Trennsystem eingerichtet werden könne.
Beschluss:
Zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen
und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte
und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 58 – Rissestraße - zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
58. FNP – Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl.
Umweltbericht vom 21.05.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift ist.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
80,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
58,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
356,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
442,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
651,1 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
398,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
595,4 kB
|
