11.12.2008 - 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Warmeling lehnt die Vorlage ab, da er den Standort für kinderreiche Familien nicht als günstig ansieht.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- nebst der Begründung vom 16.06.2008 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 2 BauGB) Anfang des Jahres 2009 wird der Satzungsbeschluss für Mitte des Jahres 2009 angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage