11.12.2008 - 17 Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Gewerbe- und Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Strähler bestätigt, dass der Wannebach sich im Plangebiet befinde.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in 2 Teilbereiche. Teil 1 umfasst die Gewerbefläche und die Kompensationsflächen bis zur Wannebachstraße und ist im ausgehängten Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4/08  (600), Teil 1 – Gewerbe -, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße einschließlich der Begründung vom 27.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.

Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Langeplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen Auslegung im 1.Quartal 2009 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 6

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen