11.12.2008 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss:

a)            Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegens­tand der Niederschrift.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp –, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Än­derungen und die geänderte Begründung vom 15.10.2008 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 15.10.2008 und die Projektpläne sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - liegt im Stadt­bezirk Hohenlimburg zwischen der Strasse Im Klosterkamp und dem Lennepark.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9 und umfasst eine Teilflä­che des Flurstücks  589.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Dezember 2008 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen