06.11.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 06.11.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grzeschista vertritt die Ansicht, der Bereich müsse im Trennsystem
entwässert werden. Herr Schädel bestätigt die technische Möglichkeit im
Trennsystem zu entwässern, stellt die Frage der Finanzierung in den Raum. Auf
die Fragen von Herrn Pieper erläutert Herr Schädel, nach Auskunft der
zuständigen Behörde sei die Fläche kein Bombenabwurfgebiet. Die Fläche könne
als Kaltluftproduktionsfläche bezeichnet werden, der angrenzende Friedhof sei
aus seiner Sicht als entsprechende Fläche ausreichend.
Beschluss:
1)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert, der südliche Hangbereich, parallel zur Rissestraße, wird herausgenommen.
Neuer Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.
Im Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - nebst der Begründung vom 17.07.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 01.08.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
3)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) Rissestrasse an
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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176,4 kB
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467,3 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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94,2 kB
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