28.08.2008 - 6 Aufstellung eines Lärmaktionsplans für Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schumacher

Die Frage von Herrn Erlmann nach einem einklagbaren Recht analog der Luftreinhaltung wird von Herrn Schumacher verneint.  Die Methodik der Erstellung von Lärmkarten erläutert Herr Schumacher auf die Frage von Herrn Warmeling, der darüber hinaus der Ansicht ist, nicht bis zum Jahr 2013 als Ziel für Aktionspläne zuzuwarten sondern bereits im nächsten Jahr damit zu beginnen. Herr Schumacher erläutert, nach Empfehlungen und EU-Richtlinie  sei bei Überschreitung bestimmter Werte ein Einschreiten notwendig. Verbindliche Grenzwerte seien von Bund und Land nicht festgelegt worden. Eine ständige Messung sei nicht notwendig, da aufgrund von Simulationen und Berechnungen aufgrund standardisierter Verfahren die Situationen errechnet werden, d.h., wenn sich Eingangsgrößen verändern, werde neu gerechnet.  Frau Priester-Büdenbender vertritt die Ansicht, der EU-Richtlinie sei hiermit genüge getan, da weder EU noch Bund den Gemeinden finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

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Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmkartierung in Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Nacherfassung der nicht kartierten Straßenabschnitte bis zum ersten Quartal 2009 beauftragt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer vollständigen Lärmkartierung Straße/Schiene einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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