16.12.2008 - 19 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Trotz der Vertagung im Umweltausschuss möchte
Herr Grothe auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Erhaltes des Hauses
Harkorten den Ausschuss dazu motivieren, heute den Offenlegungsbeschluss zu
fassen. Es gehe auch um ca. 1,5 Mio. €, die vom Investor in dieses Haus
gesteckt würden, wenn Baurecht für diesen Bereich vorliege. Falls jetzt die
Offenlegung beschlossen werden könnte, hieße dies, dass bereits im Frühjahr
Satzungsrecht vorliege. Auch habe der Umweltausschuss keine inhaltlichen
Bedenken geäußert, sondern habe nur auf den noch nicht vorliegenden Beschluss
der Bezirksvertretung Haspe hingewiesen.
Herr Dr. Ramrath plädiert dafür, auch weil der
Umweltausschuss noch eine 2. Lesung durchführe, die Angelegenheit zu vertagen.
Daneben gebe es jedoch auch inhaltliche Aspekte, wie z.B. das Baukörpervolumen
sowie die hohe Ausnutzung mit Altenwohnungen, die geklärt werden müssten. Auch
habe seine Fraktion noch nicht abschließend über dieses Projekt beraten.
Auch Herr Sondermeyer tendiert in diese Richtung.
Herr Grothe weist darauf hin, dass hier keine
Altenwohnungen, sondern nur Wohnen festgesetzt würde. Es gebe also keine
Spezifizierung. Auch würde den Wünschen der Bürger entgegen gekommen. Dies sei
evtl. die letzte Chance für den Erhalt des Hauses Harkorten.
Herr Romberg betont, dass das vorliegende Konzept
nur mit Altenwohnen oder betreutem Wohnen funktioniere. Mögliche Zuschussmittel
ließen sich nur so erzielen. Er könne dem vorliegenden Entwurf so nicht
zustimmen. Er frage auch nach der äußeren sowie der kanalmäßigen Erschließung.
Herr Groteh verweist nochmals auf den bisherigen
Vorlauf zur Entstehung dieses Planungskonzeptes. Dies sei vom Rat beschlossen
worden. Er bitte darum, die Beschlussfassung auf den Rat am Donnerstag zu
übertragen.
Herr Schädel berichtet, dass die Entwässerung im Trennsystem
erfolgen solle. Lt. SEH sei die Entsorgung des Schmutzwassers kein Problem.
Außerdem sei zunächst eine höher geschossige Bebauung vorgesehen gewesen, die
erheblich reduziert worden sei.
Nach einer Sitzungsunterbrechung, in der sich der
Ausschuss von einem Vertreter des Entwicklungsbüros über die dortige Planung
unterrichten lässt, stellt Herr Asbeck fest, dass gegen eine Vertagung keine
Bedenken bestehen.
Beschluss:
1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.
Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.
Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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