16.12.2008 - 19 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebau...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Trotz der Vertagung im Umweltausschuss möchte Herr Grothe auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Erhaltes des Hauses Harkorten den Ausschuss dazu motivieren, heute den Offenlegungsbeschluss zu fassen. Es gehe auch um ca. 1,5 Mio. €, die vom Investor in dieses Haus gesteckt würden, wenn Baurecht für diesen Bereich vorliege. Falls jetzt die Offenlegung beschlossen werden könnte, hieße dies, dass bereits im Frühjahr Satzungsrecht vorliege. Auch habe der Umweltausschuss keine inhaltlichen Bedenken geäußert, sondern habe nur auf den noch nicht vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Haspe hingewiesen. 

 

Herr Dr. Ramrath plädiert dafür, auch weil der Umweltausschuss noch eine 2. Lesung durchführe, die Angelegenheit zu vertagen. Daneben gebe es jedoch auch inhaltliche Aspekte, wie z.B. das Baukörpervolumen sowie die hohe Ausnutzung mit Altenwohnungen, die geklärt werden müssten. Auch habe seine Fraktion noch nicht abschließend über dieses Projekt beraten.

 

Auch Herr Sondermeyer tendiert in diese Richtung.

 

Herr Grothe weist darauf hin, dass hier keine Altenwohnungen, sondern nur Wohnen festgesetzt würde. Es gebe also keine Spezifizierung. Auch würde den Wünschen der Bürger entgegen gekommen. Dies sei evtl. die letzte Chance für den Erhalt des Hauses Harkorten.

 

Herr Romberg betont, dass das vorliegende Konzept nur mit Altenwohnen oder betreutem Wohnen funktioniere. Mögliche Zuschussmittel ließen sich nur so erzielen. Er könne dem vorliegenden Entwurf so nicht zustimmen. Er frage auch nach der äußeren sowie der kanalmäßigen Erschließung.

 

Herr Groteh verweist nochmals auf den bisherigen Vorlauf zur Entstehung dieses Planungskonzeptes. Dies sei vom Rat beschlossen worden. Er bitte darum, die Beschlussfassung auf den Rat am Donnerstag zu übertragen.

 

Herr Schädel berichtet, dass die Entwässerung im Trennsystem erfolgen solle. Lt. SEH sei die Entsorgung des Schmutzwassers kein Problem. Außerdem sei zunächst eine höher geschossige Bebauung vorgesehen gewesen, die erheblich reduziert worden sei.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung, in der sich der Ausschuss von einem Vertreter des Entwicklungsbüros über die dortige Planung unterrichten lässt, stellt Herr Asbeck fest, dass gegen eine Vertagung keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes, sodass die Fläche nördlich des Nebengrabens des Bremker Baches nicht mehr zum Geltungsbereich gehört.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Haspe.

Die süd- und westliche Abgrenzung schließt die Harkortstraße ein, bis zur südlichen Grenze des Flurstückes Nr. 25, Flur 6, Gemarkung Haspe, verläuft dann in Richtung Nord-Osten auf einer Länge von ca. 70 m.

Die Nordöstliche Begrenzung verläuft südlich des Nebengrabens des Bremker Baches bis zum Haus Harkortstraße 3b, schließt dieses aus, verläuft dann weiter in südlicher Richtung bis zum festgesetzten Parkplatz  (Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil I, "Haus Harkorten") verspringt, den Parkplatz einschließend, nach Osten und verläuft dann parallel zur Zufahrt des Ensembles Harkorten bis zur Harkortstraße.

 

Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

2)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) Teil II, Wohnbebauung  Haus Harkorten nebst der Begründung vom 19.11.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 19.11.2008 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Satzungsbeschluss soll Mitte 2009 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Die Beratung der Vorlage wurde vertagt.

 

An der Beratung hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage