16.12.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck gibt bekannt, dass Sport- und
Freizeitausschuss, Landschaftsbeirat, Bezirksvertretung Mitte sowie
Umweltausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt seien.
Auf die Frage von Frau Suda, warum überhaupt
Arbeit in ein Projekt gesteckt würde, welches nicht realisiert werden solle,
antwortet Herr Grothe, dass hier der Satzungsbeschluss anstehe, der regele, was
an dieser Stelle im Zusammenhang mit einer Sporthalle maximal machbar sei.
Evtl. könne die Planung auch als Zeichen für einen möglichen Investor dienen.
Die hier geleistete Arbeit sei sicherlich nicht umsonst gewesen.
Herrn Panzer interessiert das durchgeführte
Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches.
Hierauf erklärt Herr Schädel, dass die Stadt sich
hinsichtlich dieses Verfahrens juristisch intern und mit externem Beistand
rechtlich abgesichert habe, dass dies in dieser Form machbar sei.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt
Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung und Auslegung)
und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
b)
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §
13a BauGB – nebst der Begründung
vom 20.11.2008 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816 und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854,
863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der gegenüberliegenden
Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und geht nördlich des
Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der Parkplatzanlage um
den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant, Am Sportpark 34).
Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten zwischen dem Fußweg
und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur Humpertstraße. Die Grenze quert
die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz vor dem Reitplatz. Ab dem
Reitplatz verläuft die Grenze nach Nordwesten und reicht bis zum
Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Stadion und dem Parkplatz
einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach Westen am
Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum Kindergarten)
quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und Stadionstraße
weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn der
Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan im Januar 2009
rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
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