16.12.2008 - 11 Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II -Unteres ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
2. Änderungsverfahrens (gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch)) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr.
12/61 (019) Teil II -Unteres Lennetal- zwecks Anpassung der BauNVO.
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/61 (019) Teil
II –Unteres Lennetal– in einem Bereich westlich der DB Strecke
Hagen –Siegen beidseitig der Straße "Hellweg" von der
Überführung der "Schwerter Straße" über die Straße
"Hellweg" und weiter beidseitig entlang der Feldmühlenstraße bis zum
Bereich der Stichstraße zwischen Erlhagen/Feldmühlenstraße und der
Fußgängerbrücke über die DB – Strecke Hagen – Siegen zwischen der
Fa. Wälzholz und der Kläranlage Fley.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht
auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit
gültigen Fassung.
zu c) Der Rat der Stadt beauftragt
die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß
gehörenden Bebauungsplan Nr. 12/61 (019) Teil II –Unteres Lennetal–
2. Änderung (gem. § 13), mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen
einschließlich der Begründung vom 18.11.2008 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung
berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt
gültigen Fassung durchzuführen.
Von einer Umweltprüfung, dem
Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB
abgesehen.
Die
Begründung vom 18.11.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung der Änderung soll im Frühjahr des Jahres 2009
durchgeführt werden, der Satzungsbeschluss soll bis Mitte des Jahres 2009
vorliegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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940,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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