11.11.2008 - 5 Verkehrsregelung Konkordiastraße- mündlicher Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Einleitung berichtet Herr Schädel über die im Jahre 2002 geführte Diskussion in diesem Zusammenhang, die dazu geführt habe, Teile der Konkordia- und Elberfelder Straße mit einem Verkehrsschild „Anlieger frei“ zu versehen, um weiterhin eine Benutzung durch den Individualverkehr zu ermöglichen. Hierfür sei die Nutzung als Fußgängerzone gewichen. Diese Verfahrensweise sie auch von der  Bezirksregierung im Rahmen der Bezuschussung für den Theaterplatz akzeptiert worden.

 

Frau Suda erinnert sich an die damalige Diskussion dahingehend, dass es darum gegangen sei, den Theaterbesuchern, die aus Richtung Hoch-/Bergstraße kämen, die Möglichkeit der Tiefgaragenzufahrt in der Neumarktstraße zu ermöglichen. Dies würde jedoch heute nicht mehr wohlwollend begleiten, im Gegenteil müssten Strafen für eine Theatervorfahrt in Kauf genommen werden. Als heutige Alternative schlage sie vor, nicht nur „Anlieger frei“ zu beschildern, sondern auch mit dem Zusatz „Tiefgaragenzufahrt frei“ die Zufahrt über die Konkordiastraße zu ermöglichen.

 

Herr Asbeck spricht sich dafür aus, diesem Vorschlag zu folgen, da er schon immer Zielsetzung gewesen sei. 

 

Herr Schmidt erklärt, dass es in dieser Art und Weise nicht gehe. Dies sei von dem Begriff „Anlieger“ nicht gedeckt. Jedermann könnte dann diesen Weg nutzen, ohne dass es als Tiefgaragenzufahrt überprüfbar sei. Ein derartiges Schild könne nur mit Zustimmung des Zuschussgebers aufgestellt werden. Er bezweifele jedoch dessen positive Sichtweise.

 

Für Herrn Grzeschista kann dieses Problem nicht für alle zufriedenstellend gelöst werden. Er halte es auch auf Grund der jetzigen finanziellen Situation der Stadt für riskant, in diesem Fall ein Votum abzugeben, womit evtl. Zuschüsse gefährdet würden.

 

Herr Asbeck schlägt vor, dass die Verwaltung bei der Bezirksregierung befürwortend nachfrage, ob die vorgeschlagene Verkehrsregelung zuschussunschädlich sei. Hierüber müsse anschließend die Bezirksvertretung Mitte entscheiden.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen diese Verfahrensweise keine Bedenken bestehen. 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

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