11.11.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 11.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel berichtigt seine Aussage aus dem
Umweltausschuss, dass das Baugebiet im Trennsystem entwässert werden solle.
Dies sei nicht richtig gewesen. Die Entwässerung solle, wie in der Vorlage
gesagt, im Mischsystem erfolgen.
Herr Erlmann erklärt, dass er nach dieser Aussage
mit der heutigen Beschlussfassung ein Problem habe, da der Beschluss des
Umweltausschusses auf der Basis des Trennsystems erfolgt sei.
Herr Grothe führt aus, dass die Installation
eines Trennsystems von Oberflächen- und Schmutzwasser bis zur Volme den
doppelten Aufwand und erheblich höhere Kosten
verursachen würde. Die Bebauung sei auch im Rahmen des
100-Einfamailienhaus-Programmes vorgesehen.
Herr Meilwes erläutert die Gründe für die
ablehnende Haltung des Landschaftsbeirates. Der eine beruht auf dem
angesprochenen Entwässerungsproblem und der andere auf dem ökologischen
Komplex. Er verweist hier auf die Artenschutzrichtlinien der EU. Er sei der
Meinung, dass der Bebauungsplan im Falle einer Beklagung gefährdet sei. Daher
hielte er eine erneute Überarbeitung des Planes für angebracht.
Die Herren Asbeck und Romberg schlagen vor, an
der Treppe in Richtung Eickertstraße eine Rampe anzubringen, die es ermögliche,
dass die Treppe auch mit Fahrrädern und Kinderwagen passiert werden könne,
sodass eine Fuß- und Radwegekombination in der Zuwegung ausgewiesen werden
könne.
Eine entsprechende Überprüfung wird von den
Herren Grothe und Schädel zugesagt.
Auf die Aussage von Herrn Meilwes hinsichtlich
des Artenschutzes weist Herr Schädel darauf hin, dass auf Grund des vorliegenden
Gutachtens die Gefährdung der vorhandenen Arten durch das Baugebiet relativ
gering sei. Dies sei auch Aussage des Umweltberichtes. Daher seien keine
zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
Herr Ludwig spricht sich schon zum jetzigen
Zeitpunkt auch vorausschauend für die Zukunft und zum Schutz der dort einmal
wohnenden Bürger für die Entwässerung im Trennsystem aus.
Herr Schenten gibt zu bedenken, dass ein
Trennsystem hier nur dann zu verwirklichen wäre, wenn ein kompletter Neubau
erfolge. Die Stadt sei jedoch in der jetzigen finanziellen Situation nicht in
der Lage, einen Kanal bis zur Volme zu realisieren.
Abschließend stellt Herr Asbeck fest, dass
mehrheitlich der Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt wird.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1)
Das Plangebiet wird im Südwesten durch die Einbeziehung von Friedhofsflächen erweitert, der südliche Hangbereich, parallel zur Rissestraße, wird herausgenommen.
Neuer Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eppenhausen des Stadtbezirkes Hagen - Mitte. Die südliche Abgrenzung verläuft im östlichen Teil des Plangebietes in einem Abstand von ca. 40 – 45 m parallel zur Rissestraße, verspringt in Höhe des Hauses Rissestraße Nr. 35 direkt an die Rissestraße bis zum Haus Nr. 59.
Im Westen bildet der Rembergfriedhof, unter Einbeziehung kleinerer Teilbereiche des Friedhofes, im Norden die vorhandene Bebauung südlich der Eppenhauser Straße und im Osten die Rissestraße sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Bebauung Rissestraße 4 - 10 die Grenze des Plangebietes.
Der Geltungsbereich ist im Plan eindeutig dargestellt.
2)
Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 11/02 (552) - Rissestraße - nebst der Begründung vom 17.07.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 01.08.2008 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
3)
Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/02 (552) Rissestrasse an
Nächster Verfahrensschritt:
Der Satzungsbeschluss soll im Frühjahr 2009 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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365 kB
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(wie Dokument)
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467,3 kB
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