02.09.2008 - 14 1) Bebauungsplan Nr. 12/02 (553) Alexanderstra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe verweist auf die Ansicht des
Gerichtes, dass hier bereits Einzelhandel vorhanden sei und somit einer
weiteren Ansiedlung nichts entgegen gehalten werden könne. Würde jedoch ein
Einzelhandelskonzept vorliegen bzw. ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan,
hätte weiterer Einzelhandel ausgeschlossen werden können. Folgerichtig müsse
nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, weil im hinteren Teilbereich der Fläche
teils gewerbliche, teils Wohnbaunutzung bis etwa zur Kochstraße vorliege. Bestehende
Strukturen in Altenhagen z.B. am Friedensplatz, an der Fehrbelliner Straße und
an der Altenhagener Straße sollen gestützt werden, sodass hier weiterer Einzelhandel
auszuschließen sei.
Herr Meier spricht sich dafür aus, die Verwaltung
zu beauftragen, für diesen Bereich im weiteren Verfahren kleinere
Gewerbeflächen einzuplanen und zu entwickeln.
Auf die Frage von Herrn Romberg, ob bereits
Rechtsansprüche auf bauliche Vorhaben gegeben seien, antwortet Herr Grothe,
dass eine Bauvoranfrage auf Altenwohnungen vorläge, die noch nicht abschließend
bearbeitet sei. Die heutige Situation sei so, dass sich dort ein Mischgebiet
mit Wohnungsbau und Gewerbe darstelle. Man täte sich schwer, in diesem Bereich
eine Altenwohnnutzung zu genehmigen. Außerdem hätten andere Nutzer hier bereits
ein Vorgehen gegen eine derartige Nutzung angekündigt. Dies gelte auch für den
Fall der Genehmigung von Altenwohnungen.
Auf die Frage nach einer möglichen
Entschädigungspflicht erklärt Herr Thomys, dass dies wohl nicht der Fall sei.
Das Vorhaben sei seiner Ansicht nach nicht genehmigungsfähig. Die Nachbarn
hätten diesem Vorhaben im Rahmen ihrer Beteiligung mehrheitlich nicht
zugestimmt. Außerdem sprächen Immissionsschutzgründe dagegen.
Herr Asbeck lässt über den Vorschlag von Herrn
Meier abstimmen, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Zu 1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553)
Alexanderstraße/Brinkstraße und die Aufhebung des zugrundeliegenden
Ratsbeschlusses vom 08.10.2002.
Zu 2a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen –
Bereich südlich Alexanderstraße -, Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a
BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB -
gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die hinteren Teilflächen des Geltungsbereiches als
Gewerbegebiet festzusetzen.
Zu 2b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung)
und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen Alexanderstraße im
Norden, Brinkstraße im Westen, Kochstraße im Süden und den Friedhof Altenhagen
im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erarbeitung der Festssetzungsinhalte die öffentliche Auslegung im Herbst 2008
vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,9 MB
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202,6 kB
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