02.09.2008 - 14 1) Bebauungsplan Nr. 12/02 (553) Alexanderstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe verweist auf die Ansicht des Gerichtes, dass hier bereits Einzelhandel vorhanden sei und somit einer weiteren Ansiedlung nichts entgegen gehalten werden könne. Würde jedoch ein Einzelhandelskonzept vorliegen bzw. ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, hätte weiterer Einzelhandel ausgeschlossen werden können. Folgerichtig müsse nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, weil im hinteren Teilbereich der Fläche teils gewerbliche, teils Wohnbaunutzung bis etwa zur Kochstraße vorliege. Bestehende Strukturen in Altenhagen z.B. am Friedensplatz, an der Fehrbelliner Straße und an der Altenhagener Straße sollen gestützt werden, sodass hier weiterer Einzelhandel auszuschließen sei.

 

Herr Meier spricht sich dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen, für diesen Bereich im weiteren Verfahren kleinere Gewerbeflächen einzuplanen und zu entwickeln.

 

Auf die Frage von Herrn Romberg, ob bereits Rechtsansprüche auf bauliche Vorhaben gegeben seien, antwortet Herr Grothe, dass eine Bauvoranfrage auf Altenwohnungen vorläge, die noch nicht abschließend bearbeitet sei. Die heutige Situation sei so, dass sich dort ein Mischgebiet mit Wohnungsbau und Gewerbe darstelle. Man täte sich schwer, in diesem Bereich eine Altenwohnnutzung zu genehmigen. Außerdem hätten andere Nutzer hier bereits ein Vorgehen gegen eine derartige Nutzung angekündigt. Dies gelte auch für den Fall der Genehmigung von Altenwohnungen.

 

Auf die Frage nach einer möglichen Entschädigungspflicht erklärt Herr Thomys, dass dies wohl nicht der Fall sei. Das Vorhaben sei seiner Ansicht nach nicht genehmigungsfähig. Die Nachbarn hätten diesem Vorhaben im Rahmen ihrer Beteiligung mehrheitlich nicht zugestimmt. Außerdem sprächen Immissionsschutzgründe dagegen.

 

Herr Asbeck lässt über den Vorschlag von Herrn Meier abstimmen, der sich im nachfolgenden Beschluss wiederfindet.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu 1)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/02 (553) Alexanderstraße/Brinkstraße und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 08.10.2002.

 

Zu 2a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/08 (601) Einzelhandel Altenhagen – Bereich südlich Alexanderstraße -, Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB  - gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hinteren Teilflächen des Geltungsbereiches als Gewerbegebiet festzusetzen.

 

Zu 2b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der ca. 4,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Altenhagen zwischen Alexanderstraße im Norden, Brinkstraße im Westen, Kochstraße im Süden und den Friedhof Altenhagen im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Festssetzungsinhalte die öffent­liche Auslegung im Herbst 2008 vorgesehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1118&TOLFDNR=70882&selfaction=print