02.09.2008 - 17 1.) Bebauungsplan Nr. 5/95 (475) Teil 2, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auch hier weist Herr Asbeck auf die ablehnenden Beschlüsse von Landschaftsbeirat und Umweltausschuss hin.

 

Herr Grzeschista möchte sichergestellt wissen, dass im Rahmen des Verfahrens der Bereich des Wannebachtals nicht als Baufläche festgesetzt werden solle.

 

Herr Schädel führt aus, dass dies im Einleitungsplan auf Grund der Systematik noch nicht dargestellt sei, jedoch sicher im weiteren Verfahren berücksichtigt würde. 

 

Herr Grzeschista bittet darum, über die einzelnen Beschlusspunkte getrennt abzustimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu 1:)

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/95, Teil 2 (475), Gewerbliche Bauflächen östlich der Verbandsstraße sowie die Auf­hebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 14.06.2007.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen

 

Zu 2.)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten, räumlichen Gel­tungsbereich die Teiländerung Nr. 90 – Verbandsstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fas­sung einzu­leiten.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen

 

Zu 3.)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/08 (600), Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße. Er umfasst die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181, 182, 183, 186 u. 187 teilw. und Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Als nächster Verfahrensschritt wird direkt nach dem Beschluss zur Einleitung des Ver­fahrens die Bürgeranhörung durchgeführt. Parallel kann auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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