17.06.2008 - 12 Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ein zusätzlicher Verwaltungsvortrag erfolgt nicht.

 

Herr Asbeck verweist auf die einstimmig gefassten Beschlüsse von Landschaftsbeirat, Umweltausschuss sowie den Bezirksvertretungen Haspe und Mitte.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a):

Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des FNP–Änderungsverfahrens Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:

 

  • Teilbereich „A“: dieser umfasst die Bereiche „nördlicher Teilbereich „A“ und südlicher Teilbereich „A“.
  • Teilbereich „B“: dieser umfasst den Bereich der „Varta–Insel“.

 

 

Geltungsbereich:

  • Nördlicher Teilbereich „A“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinterfahrung nördlich der Bahnlinie entlang der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss an die Nordumgehung Haspe im Westen.
  • Südlicher Teilbereich „A“: In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der Wehringhauser Straße im Süden.
  • Teilbereich „B“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der „Varta-Insel“ zwischen der Bahnlinie im Norden und der Ennepe im Süden.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt, Teilbereich „A“ zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zu der 87. Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 30.07.2007, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal 2008 angestrebt.

Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage