17.06.2008 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/06 (585) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Verfahren
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) – Im Klosterkamp
– auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung
nach § 13a BauGB durchzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des
Plangebietes.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgeranhörung
nach § 3 Abs.1 BauGB und den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) im Klosterkamp – einschl. der Begründung vom 14.05.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt.
gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/06 (585) - Im Klosterkamp - liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Strasse Im Klosterkamp und dem Lennepark.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 9 und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 589.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der
öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien, im IV.Quartal 2008 der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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