06.02.2008 - 8 Bebauungsplan Nr. 7/06 (584) Tierheim Hasselstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Ludwig hätte es für fair gehalten, wenn es über die Reduzierung des Grünstreifens auf 35 m mehr Informationen gegeben hätte.

 

Herr Schädel führt aus, dass für den Fall, dass die geplanten Gebäude ein geringeres Ausmaß annähmen, sich auch die Größe der Grünfläche ändern werde. Es seien im Bebauungsplan alle Optionen offengehalten worden, um möglichst keine Änderungen mehr vornehmen zu müssen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Ramrath führt Frau Grebe aus, dass derzeit eine Vorlage für die nächste Sitzungsrunde erarbeitet würde, in der die wirtschaftliche Abwägung der Planungsmöglichkeiten und die tatsächliche Umsetzung für ein Tierheim im Bereich der Hasselstraße dargestellt würde. Inzwischen habe der Tierschutzverein bestätigt, dass für die Errichtung weitere 500.000 € zur Verfügung ständen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a)

 Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) - Tierheim Hasselstraße - auf der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/06 nebst der Begründung vom 04.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (584) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B 54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse. Es umfasst die Flurstücke 20, 269, 224, und 2267 u. 787 teilw. der Flur 8 in der Gemarkung Eilpe.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach der öffentlichen Auslegung im Frühsommer 2008 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage