22.10.2008 - 6 Schulentwicklungsplanung 2009/2010 bis 2016/201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 22.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ratsmitglieder sind selbstverständlich auch von der Entscheidung über
die Schulen tangiert, so Herr Dr. Fischer. Für den Sportausschuss steht
primär aber der Bereich der Schulsporthallen im Vordergrund.
Mitglieder der CDU-Fraktion haben vor der Sitzung die betroffenen Schulen
abgefahren, so Frau Neuhaus. Wenn die Schulen geschlossen werden sollten,
könnten die angrenzenden Turnhallen problemlos weitergeführt werden, so Frau
Neuhaus. Die Turnhallen haben u. a.
separate Eingänge und von den Schulen getrennte Heizungsanlagen.
Heute könne keine abschließende Beratung stattfinden, so Herr Tenne,
da die Vorlage nicht beinhaltet, inwieweit der Vereinssport von der Aufgabe von
Schulen und evtl. Turnhallen betroffen ist. Herr Tenne würde es
begrüßen, wenn die Beratung als 1. Lesung betrachtet wird.
Über die Vorlage wird bereits am 13.11.08 im Rat abgestimmt, so Frau
Neuhaus. Aus der Vorlage geht hervor, dass die evtl. Schließung drei
Schulen betrifft, an denen eine Turnhalle angrenzt. Die Sportstunden würden bei
einer Schließung der Schulen nicht berührt werden, so Frau Neuhaus
weiter.
Wenn der Rat über die Vorlage beschließt, ist damit nicht die
Entscheidung über die Schließung der Turnhallen getroffen, so sieht es Herr
Thieser. Dann würde für den Ausschuss heute auch kein weiterer
Diskussionsbedarf bestehen.
Im Falle der Schließung der Schulen und bei Erhaltung der Turnhallen, so
Herr Dr. Fischer, könnten Überlegungen angestellt werden, inwieweit eine
Übergabe der Verantwortlichkeit an Vereine möglich ist. Wenn die Schulen
geschlossen werden, ist auch kein Hausmeister mehr vor Ort. Um dann Personalkosten
zu sparen, sollten Gespräche mit möglichen Vereinen geführt werden, so Herr
Dr. Fischer.
Die heutige Diskussion soll sich nur auch die Schulen beziehen, an denen
es eine angrenzende Turnhalle gibt, so Herr H. Erlmann. Er könnte sich z. B. eine Übergabe der
Turnhalle Vincke-Schule an den TSV Hagen 1860 vorstellen.
Die Beendigung des Schulbetriebes muss nicht gleichzeitig auch die Beendigung
der Nutzung des Gebäudes bedeuten. Somit sei ein Hallenwegfall auch nicht zwangsläufig,
so Frau Neuhaus.
Aus der Vorlage ist nicht deutlich ersichtlich, dass die Turnhallen
automatisch weiterbetrieben werden könne, so Herr Rissmann. Daher
besteht der heutige Diskussionsbedarf.
Für den Ausschuss sollte es selbstverständlich sein, dass bei Schließen
einer Schule, die eine angrenzende Turnhalle hat, diese nicht zugleich auch
geschlossen wird, so Herr Dr. Fischer.
Man kann heute der Vorlage in der Form nicht zustimmen, so Herr
Hoffmann. Auch er würde eine 1. Lesung bevorzugen. Herr Hoffmann
sieht das Risiko, dass Turnhallen direkt mit geschlossen werden.
Möglicherweise würde heute durch beschließen der Vorlage auch die
mögliche Schließung von Turnhallen beschlossen, so Herr Tenne.
Die Betrachtung als 1. Lesung ist nicht erforderlich, so Herr
Wischnewski. Der Ausschuss kann den zusätzlichen Beschluss fassen, dass die
Aufgabe von Schulstandorten keinesfalls automatisch auch den Wegfall der
Turnhallen bedeuten darf.
Herr Dr. Fischer erläutert
nochmals, dass der Sportausschuss an der Schuldiskussion nicht beteiligt ist,
sondern nur für den Bereich der Turnhallen. Den Vorschlag zur Aufgabe der
Schulstandorte kann der Ausschuss nur zur Kenntnis nehmen. Die Hallen jedoch
sollen erhalten bleiben.
Herr Thieser möchte
wissen, ob im Falle einer Schließung von Hallen der gesetzlich vorgeschriebene
Sportunterricht in den verbleibenden Hallen durchgeführt werden kann.
Herr Dr. Fischer
erläutert, dass dies laut Anlage 11 der Vorlage zu keinen Problemen führen
wird. Er fügt außerdem hinzu, dass der Sportausschuss keinesfalls für die Schuldiskussion
zuständig ist.
Herr Wischnewski geht
davon auch, dass die Ausführungen der Schulverwaltung in der Vorlage
ordnungsgemäß gemacht wurden.
Auch Herr Wischnewski betont, dass der Sportausschuss nicht über
die schulsportliche Organisation entscheidet.
Herr Hoffmann äußert seine
Bedenken bei evtl. Hallenschließungen. Bereits jetzt sei gerade die mindeste
Kapazität an Hallenzeiten vorhanden.
Aufgrund einer Rückfrage von Herrn Tenne im Falle einer heutigen
Schiebung der Vorlage, erläutern Frau Neuhaus und Herr Wischnewski,
dass der Rat über die Vorlage am 13.11.08 beschließen wird. Danach beginnt das
Schul-Anmeldeverfahren, dessen Frist schon verlängert wurde. Dann muss
sichergestellt werden, welche Schulstandorte erhalten bleiben.
Herr Rissmann schließt aus
der Vorlage, dass die Schulverwaltung von gleichzeitigem Schließen der
Turnhallen ausgeht. Da trotz Hallenschließungen die Schulen mit ausreichenden
Zeiten für den Schulsport versorgt werden können. Auch Herr Rissmann betont,
dass der Zusatzbeschluss sehr wichtig isst.
Beschluss:
Auf
Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Schulgesetz NRW – SchulG) werden folgende schulorganisatorische
Einzelmaßnahmen beschlossen:
1.
Die Grundschule
Spielbrink wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als
Nachfolgeschule wird die Grundschule Friedrich-Harkort bestimmt.
2.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Hegemann wird beginnend ab dem Schuljahr
2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die
Gemeinschaftsgrundschule Funckepark bestimmt.
3.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Vinckeschule wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule
Helfe bestimmt.
4.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Reh wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Im
Kley bestimmt.
5.
Die
Gemeinschaftshauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule
Remberg bestimmt. Nach Auflösung der
Hauptschule Dahl soll das Schulgebäude durch den Grundschulverbund Volmetal (bisher
Grundschule Dahl und Grundschule Rummenohl) als Schulstandort genutzt werden.
Die beiden bisherigen Grundschulstandorte in Dahl und Rummenohl werden dadurch
frei. Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob eine zusätzliche Unterbringung
der Förderschule Erich-Kästner (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache)
im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule Dahl möglich ist.
6.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Kückelhausen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule
Hestert bestimmt.
7.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Boloh wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule
Emst bestimmt.
8.
Die
Gemeinschaftsgrundschule Regenbogen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule
Heideschule Hohenlimburg bestimmt.
9.
Die katholische Grundschule
Overberg wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als
Nachfolgeschule wird die katholische Grundschule Goethe bestimmt.
10.
Die
Gemeinschaftshauptschule Heubing wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013
auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule
Ernst-Eversbusch bestimmt.
Zusätzlicher Beschluss:
Die evtl. Aufgabe
von Schulstandorten darf nicht automatisch auch den Wegfall angrenzender
Turnhalle bedeuten. Diese Objekte sollen auf jeden Fall für den Vereinssport
erhalten bleiben.
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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x |
Zur Kenntnis genommen |
Zusatzbeschluss:
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Abstimmungsergebnis: |
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Einstimmig beschlossen |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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