02.09.2008 - 8 Verwendung der Sportpauschale ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Einleitend erläutert Herr Dr. Fischer, dass in der Vergangenheit
oftmals über die Sportpauschale diskutiert wurde. Positiv sei, dass die
Sportpauschale auch nur für den Sport verwendet und vom Mentor nicht
angegriffen werden kann.
Herr Dr. Fischer erinnert
an die Ausführungen des Stadtsportbundes, dass die Sportpauschale auch an
Vereine mit vereinseigenen Anlagen gegeben werden kann und möchte wissen, wie
die Stadt Hagen nun verfahren darf.
Frau Schmitz erläutert,
dass sich an den im Februar diesen Jahres versandten Rahmenbedingungen nichts
geändert hat, diese sind auch heute noch gültig.
Grundsätzlich ist die Sportpauschale vorgesehen für kommunale Anlagen,
für Neu- / Umbau, Sanierung von Sportstätten.
Bei einem genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) kommt eine
Weiterleitung an Vereine nur in Frage, wenn die jährl. erforderlichen Ausgaben
für kommunale Anlagen unter der Höhe der Sportpauschale (derzeit 530.000,-
€) liegen.
Derzeit müssen noch viele städt. Anlagen saniert werden, so Herr Tenne,
sodass noch etliche Jahre nichts von der Sportpauschale an die Vereine
weitergegeben werden könnte.
Vereinseigene Anlagen sind eine Entlastung für die Stadt. Die Vereine
müssen unterstützt werden, so Herr Dr. Fischer.
Dem SSB wurde durch den Landessportbund bestätigt, so Herr Thieser,
dass jede Stadt in kommunaler Selbstverwaltung entscheiden kann, wie sie die
Sportpauschale verwendet. Voraussetzung ist ein genehmigtes HSK. Die
letztendliche Entscheidung über die Verteilung der Mittel trifft der Rat. Der
SSB will keine pauschalen Mittel für die Vereine, sondern eine Unterstützung in
unsicherer Finanzsituation.
Vereinseigene Anlagen bedeuten eine Kosteneinsparung für die Stadt, so Herr
Peters. Als 2. Vorsitzender des TSV Hagen 1860 könne er sofort aufzeigen,
welche Kosten ein Verein mit eigenen Anlagen trägt. Es muss ein Weg gefunden werden, so Herr
Peters weiter, wie vereinseigene Anlagen erhalten werden können.
Herr Dr. Fischer stellt
die Frage, wie man bei nicht genehmigten HSK Sicherheit in der Verwendung der
Sportpauschale gewinnen kann. Es wird angestrebt, so Herr Dr. Fischer
weiter, Vereinen in Einzelfällen Mittel aus der Sportpauschale zur Verfügung zu
stellen.
Frau Schmitz betont, dass
es schon bei genehmigten HSK schwierig und nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich sei, Mittel aus der Sportpauschale an Vereine weiterzuleiten.
In Städten mit genehmigten HSK gibt es Regelungen, wie vereinseigene
Anlagen gefördert werden können. Jede Stadt kann in Selbstverwaltung
beantragen, wie sie die Mittel verteilen will. Hierüber entscheidet dann
letztendlich der Regierungspräsident, so Herr Thieser.
Auf Rückfrage von Herrn Thieser erläutert Herr Dr. Fischer, dass
in 2009 aus der Sportpauschale teilweise der neue Kunstrasenplatz im
Kirchenbergstadion finanziert werden soll.
Herr Peters möchte wissen,
was das Innenministerium sagt, wie in Hagens Situation ohne genehmigtes HSK
verfahren werden darf.
Frau Neuhaus und auch Frau
Schmitz betonen, dass es hierzu keine Rechtsgrundlage gibt. Frau Neuhaus
fügt noch hinzu, dass ihr aus Arnsberg nur die Information gegeben wurde, dass
solange es Investitionsbedarf in städt. Anlagen gibt, nichts aus der Sportpauschale
an Vereine gegeben werden darf.
Einem Außenstehenden kann nicht verdeutlicht werden, dass die Stadt
Mittel für städt., nicht aber für vereinseigene Anlagen hat, so Frau Opitz. Man müsse sich einen Überblick verschaffen,
welche Maßnahmen in den nächsten Jahren
auf vereinseigenen Anlagen anliegen, so Frau Opitz weiter. Man wolle ja
nicht mehr Geld ausgeben, sondern nur eine Umverteilung vornehmen.
Einem Verein kann nicht zugemutet werden, so Herr Tenne, dass er
aufgrund zurückgehender Zuschüsse seine ganzen Mitgliedsbeiträge in die Anlage
stecken muss.
Herr Dr. Fischer stellt
abschließend fest, dass es in dieser Angelegenheit noch weiteren
Diskussionsbedarf gibt und schlägt weitere Gespräche mit den Fraktionssprechern
und der Finanzverwaltung vor.
