02.09.2008 - 8 Verwendung der Sportpauschale ...

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Wortprotokoll

Einleitend erläutert Herr Dr. Fischer, dass in der Vergangenheit oftmals über die Sportpauschale diskutiert wurde. Positiv sei, dass die Sportpauschale auch nur für den Sport verwendet und vom Mentor nicht angegriffen werden kann.

Herr Dr. Fischer erinnert an die Ausführungen des Stadtsportbundes, dass die Sportpauschale auch an Vereine mit vereinseigenen Anlagen gegeben werden kann und möchte wissen, wie die Stadt Hagen nun verfahren darf.

 

Frau Schmitz erläutert, dass sich an den im Februar diesen Jahres versandten Rahmenbedingungen nichts geändert hat, diese sind auch heute noch gültig.

Grundsätzlich ist die Sportpauschale vorgesehen für kommunale Anlagen, für Neu- / Umbau, Sanierung von Sportstätten.

 

Bei einem genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) kommt eine Weiterleitung an Vereine nur in Frage, wenn die jährl. erforderlichen Ausgaben für kommunale Anlagen unter der Höhe der Sportpauschale (derzeit 530.000,- €) liegen.

 

Derzeit müssen noch viele städt. Anlagen saniert werden, so Herr Tenne, sodass noch etliche Jahre nichts von der Sportpauschale an die Vereine weitergegeben werden könnte.

 

Vereinseigene Anlagen sind eine Entlastung für die Stadt. Die Vereine müssen unterstützt werden, so Herr Dr. Fischer.

 

Dem SSB wurde durch den Landessportbund bestätigt, so Herr Thieser, dass jede Stadt in kommunaler Selbstverwaltung entscheiden kann, wie sie die Sportpauschale verwendet. Voraussetzung ist ein genehmigtes HSK. Die letztendliche Entscheidung über die Verteilung der Mittel trifft der Rat. Der SSB will keine pauschalen Mittel für die Vereine, sondern eine Unterstützung in unsicherer Finanzsituation.

 

Vereinseigene Anlagen bedeuten eine Kosteneinsparung für die Stadt, so Herr Peters. Als 2. Vorsitzender des TSV Hagen 1860 könne er sofort aufzeigen, welche Kosten ein Verein mit eigenen Anlagen trägt.  Es muss ein Weg gefunden werden, so Herr Peters weiter, wie vereinseigene Anlagen erhalten werden können.

 

Herr Dr. Fischer stellt die Frage, wie man bei nicht genehmigten HSK Sicherheit in der Verwendung der Sportpauschale gewinnen kann. Es wird angestrebt, so Herr Dr. Fischer weiter, Vereinen in Einzelfällen Mittel aus der Sportpauschale zur Verfügung zu stellen.

 

Frau Schmitz betont, dass es schon bei genehmigten HSK schwierig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, Mittel aus der Sportpauschale an Vereine weiterzuleiten.

 

In Städten mit genehmigten HSK gibt es Regelungen, wie vereinseigene Anlagen gefördert werden können. Jede Stadt kann in Selbstverwaltung beantragen, wie sie die Mittel verteilen will. Hierüber entscheidet dann letztendlich der Regierungspräsident, so Herr Thieser.

 

Auf Rückfrage von Herrn Thieser erläutert Herr Dr. Fischer, dass in 2009 aus der Sportpauschale teilweise der neue Kunstrasenplatz im Kirchenbergstadion finanziert werden soll.

 

Herr Peters möchte wissen, was das Innenministerium sagt, wie in Hagens Situation ohne genehmigtes HSK verfahren werden darf.

 

Frau Neuhaus und auch Frau Schmitz betonen, dass es hierzu keine Rechtsgrundlage gibt. Frau Neuhaus fügt noch hinzu, dass ihr aus Arnsberg nur die Information gegeben wurde, dass solange es Investitionsbedarf in städt. Anlagen gibt, nichts aus der Sportpauschale an Vereine gegeben werden darf.

 

Einem Außenstehenden kann nicht verdeutlicht werden, dass die Stadt Mittel für städt., nicht aber für vereinseigene Anlagen hat, so Frau Opitz.  Man müsse sich einen Überblick verschaffen, welche Maßnahmen  in den nächsten Jahren auf vereinseigenen Anlagen anliegen, so Frau Opitz weiter. Man wolle ja nicht mehr Geld ausgeben, sondern nur eine Umverteilung vornehmen.

 

Einem Verein kann nicht zugemutet werden, so Herr Tenne, dass er aufgrund zurückgehender Zuschüsse seine ganzen Mitgliedsbeiträge in die Anlage stecken muss.

 

Herr Dr. Fischer stellt abschließend fest, dass es in dieser Angelegenheit noch weiteren Diskussionsbedarf gibt und schlägt weitere Gespräche mit den Fraktionssprechern und der Finanzverwaltung vor.

 

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