19.02.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - Sporthalle Isch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 19.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Tenne erbittet nähere Informationen zum in der Vorlage erwähnten Sportanlagenmanagement.
Außerdem weist Herr Tenne darauf hin, dass aus der Vorlage hervorgeht,
dass der Bau eines Parkhauses nicht zwingend erforderlich ist. Nach Abriss der
alten Ischelandhalle könnten mittels einer Parkpalette die Plätze auf 2 Ebenen
geschaffen werden. Herr Tenne möchte wissen, wo bis zum Abriss der
Ischelandhalle geparkt werden soll und wer die Parkpaletten finanzieren wird.
Herr Niggemann erläutert, dass die beiden ausgehängten Bebauungspläne von Bad und Halle
planungsrechtlich unabhängig voneinander funktionieren. Der Plan für das Bad
stellt dar, dass alle nötigen Stellplätze für das Bad geschaffen werden können.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, 250 Plätze mehr zu bauen. Dieser
Überhang käme dann der Halle zugute. Die Stadt Hagen muss sich zu gegebener
Zeit entscheiden, ob Sie ein gemeinsames Parkhaus mit HagenBad bauen oder nach
Abriss der Halle auf eigenem Grundstück Parkplätze schaffen will. Bis zu dieser Entscheidung gibt es Park-Ausweichmöglichkeiten,
wie z. B. den Höing, so Herr Niggemann weiter. Für diese
Stellplatzkoordination wird das in beiden Vorlagen erwähnte
Sportanlagenmanagement zuständig sein.
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass das Sportanlagenmanagement (SAM) bei 52 angesiedelt sein
wird. Aufgabe des SAM wird es sein, die Belegungen zu koordinieren und den
Betrieb der Ischelandhalle, der Sportplätze, des Stadions und des Freizeitbades
zu regeln. Die alltägliche Nutzung, wie z. B. durch den Schulsport, stellt kein Problem dar, so Herr Dr.
Schmidt weiter. Bei Veranstaltungen ist aus rechtlicher Sicht die Regelung
des Betriebes durch das SAM unabdingbar. Besonders betont Herr Dr. Schmidt,
dass bei Großveranstaltungen, z. B. bei Länderspielen mit mehreren tausend
Zuschauern, der Betrieb im Freizeitbad eingestellt werden muss. Die
Einrichtungsverfügung des SAM wird in Kürze bekanntgemacht.
Ein überregionales Bad kann es
sich nicht erlauben, an einigen Tage einfach zu schließen, so Herr Tenne.
Wie schon in der Vorlage aufgezeigt, sind Zuschauerzahlen nicht im Voraus planbar.
Der Betrieb im Freizeitbad könne nicht einfach so eingestellt werden.
Dieses Recht zur Schließung des Bades darf sich die Stadt nicht nehmen
lassen, damit große Sportereignisse auch zukünftig möglich sind, so Herr Dr.
Schmidt. In den letzen 10 Jahren sei es lediglich zu 3 derartigen
Veranstaltungen gekommen. Außerdem sind solche Veranstaltungen meist über
mehrere Monate vorher planbar. Eine Schließung des Bades „von heute auf
morgen“ wird es nicht geben.
Herr M. Erlmann befürwortet
die Vorlage. Im Gegensatz zur damaligen Planung der Mehrzweckhalle liegt hier
eine saubere Abarbeitung aller Probleme vor, die damals zu Ablehnung führten. Herr M. Erlmann sieht die Beschwerde
des Bürgers als bedenklich. Es müssen Überlegungen erfolgen, ob dem z. B. durch
eine Parkmarkierung vor der Garage des Bürgers Abhilfe geschaffen werden kann.
Bei einem so großen Projekt müsste so eine verhältnismäßig kleine Maßnahme doch
möglich sein.
Frau Neuhaus betont im
Namen der CDU-Fraktion, dass die Vorlage heute auf den Weg gebracht werden
soll.
Auch Herr H. Erlmann sieht das so. Es liegt ein guter
Bebauungsplan zugrunde.
Herr Niggemann stellt auf
Anfragen von Herrn H. Erlmann dar, dass die Parkplätze am Reitplatz als
Reserve einbezogen wurden. Diese dürfen allerdings nur von der Stadionseite aus
angefahren werden.
Auf die Frage von Herrn H. Erlmann, ob zusätzliches Personal für
das SAM vorgesehen ist, antwortet Herr Dr. Schmidt, dass diese Aufgabe
vom Sportamt in seiner Zuständigkeit ohne weiteres Personal wahrgenommen wird.
Zum Abschluss der Frage von Herrn Hoffmann nach Einbindung des
ÖPNV meint Herr Niggemann, dass es gemeinsame Absprachen zwischen
HagenBad und der Hagener Straßenbahn geben wird.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt beschließt das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587)
– Sporthalle Ischeland – auf
der Grundlage der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01.01.2007 als
vereinfachtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB fortzuführen.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu c)
Der Rat weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der
Bürgeranhörung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz
oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu d)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
10/06 – Sporthalle Ischeland – nebst der Begründung vom 31.01.2008 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.
Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Hagen, Flur 1 die Flurstücke 242 und 816 und teilweise die Flurstücke 232, 815, 854,
863 und 864.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft gegen
den Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Ab der Alexanderstraße verläuft die Grenze
westlich der Straße Am Sportpark bis zur Tankstellenausfahrt auf der
gegenüberliegenden Seite. Dort quert der Grenzverlauf die Straße nach Osten und
geht nördlich des Tankstellengeländes am Fußweg entlang und wird südlich der
Parkplatzanlage um den Gastronomiebetrieb herum fortgesetzt (Chinarestaurant,
Am Sportpark 34). Ab dem Haus Nr. 34 verläuft die Grenze weiter nach Osten
zwischen dem Fußweg und dem Theodor-Heuss-Gymnasium entlang bis zur
Humpertstraße. Die Grenze quert die Humpertstraße und umschließt den Parkplatz
vor dem Reitplatz. Ab dem Reitplatz verläuft die Grenze nach Nordwesten und
reicht bis zum Stadioneingang, wobei sie die Wiese zwischen dem Stadion und
dem Parkplatz einschließt. Ab dem Stadioneingang verläuft die Grenze nach
Westen am Stadionparkplatz entlang. An der Biegung der Stadionstraße (zum
Kindergarten) quert die Grenze die Straße und verläuft zwischen Grundschule und
Stadionstraße weiter nach Westen und quert die Straße Am Sportpark am Beginn
der Alexanderstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung im Frühjahr
2008 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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89,6 kB
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568,2 kB
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2,4 MB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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192,7 kB
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