20.08.2008 - 5 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Halbeisen erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion und bittet um Vortrag der Antworten aus der Tischvorlage durch die Verwaltung.

 

Herr Steuber trägt die Antworten der Verwaltung zu den gestellten Fragen vor.

Er erläutert, wie in Hagen verfahren wird. Es gebe bisher keine Rechtsurteile von Sozialgerichten gegen diese Regelung. In Einzelfällen sei es nach Hinweisen eines Sozialrichters zu individuellen Lösungen gekommen.

Er weist darauf hin, dass es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gebe und zwar in SGB II und SGB XII. Im SGB XII seien die pauschalen Grundlagen vorgesehen. Im SGB II sei diese gesetzliche Regelung nicht ausdrücklich enthalten. 

Nach neuester Rechsprechung gebe es eine Vermutung der Angemessenheit der Heizkosten. Die große Frage sei nun, was angemessen sei. Man habe inzwischen hierzu ein Rechtsgutachten des Rechtsamtes eingeholt. Dies sage aus, dass eine pauschale Deckelung der Heizkosten ohne den konkreten Nachweis einer verschwenderischen Nutzung nicht zulässig sei.

Zulässig seien Heizkostenrichtlinien. Empfohlen werde, Verbrauchsgrenzen festzulegen bei deren Überschreitung eine einzelfallbezogene Prüfung erfolgen müsse.

In den nächsten Tagen finde dazu ein Gespräch mit der Energieberatung von Mark E und der Gebäudewirtschaft statt.  Ziel sei, akzeptabel Grenzen festzulegen. Dann müsste eine neue Regelung erarbeitet werden, nach der die Arge zu arbeiten habe.

Auch  für alle zurückliegenden Fälle müssten nachgezahlt werden. Die finanzielle Folge dieser neuen Regelung betrüge rund eine Million Euro pro Jahr.

 

Frau Machatschek stellt fest, dass es eine Verfahrensumstellung geben müsse.

Sie stellt fest, dass es in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses eine Vorlage der Verwaltung zu diesem Thema geben wird.

Sie fragt nach, wie andere Städte damit umgingen.

 

Herr Fiedler berichtet, dass er Kontakt zu den Vertretern der kreisfreien Städte aufgenommen habe. Ergebnis sei, dass dort gezahlt werden aber über eine Prüfungsgrenze sei noch nicht nachgedacht worden.

 

Herr Steuber teilt mit, dass die Verwaltung sich eine aktuelle Auswertung der Arge zum Thema Widersprüche habe geben lassen. Es gebe in den letzten Jahren rund 40 Klagen pro Jahr.  Bei rund 13.000 Bedarfsgemeinschaften sei das eine kleine Zahl, die sich gegen die bestehende Regelung gerichtet habe. Diese seien größtenteils durch Anerkenntnisse aus der Welt geschafft worden.

 

Herr Halbeisen  macht deutlich, dass Intention des Antrages gewesen sei, diesem Personenkreis keine Klageerhebung zumuten zu wollen.

 

Frau Machatschek macht deutlich, dass die Intention des Antrages im ersten Teil erfüllt sei. Im nächsten Schritt  werde es eine Vorlage der Verwaltung geben, über die man erneut diskutieren müsse. Sie fragt, ob das im Sinne der Ausschussmitglieder ist.

 

Herr Steuber wehrt sich gegen das  Wort „klare“ Unrechtmäßigkeit im Beschlussvorschlag. Diese Formulierung sei nicht zutreffend. Die Verwaltung arbeite nach wie vor nach Recht und Gesetz. Über den unbestimmten Rechtsbegriff „angemessen“ könne man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein.

 

Herr Halbeisen schlägt vor, dass Wort „klar“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

Frau Machatschek stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Durch das städtische Rechtsamt ist eine verbindliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des Hagener Erstattungsverfahrens im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu erarbeiten. Wenn das in Hagen anwandte Verfahren auf Grund der Unrechtmäßigkeit einer Pauschalierung nicht statthaft sein sollte, ist durch die Verwaltung zukünftig ein rechtssicheres Verfahren anzuwenden. Diese Überprüfung und ggf. Verfahrensumstellung soll zeitnah bis zur folgenden Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen

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