20.08.2008 - 10 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 20.08.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kurte hat eine Frage
zum Verfahren bei Mietrückständen.
Wie verhalte sich die Verwaltung bei Leuten, die über einen langen
Zeitraum Mietrückstände hätten, Gefahr liefen, ihre Wohnung zu verlieren, aber
nicht bereit seien, die Miete direkt an den Vermieter überweisen zu
lassen.
Herr Stüwe teilt dazu mit, dass die Verwaltung für den
Fall, dass sie einen Mietrückstand
übernehme, unter anderem wissen wolle, ob derjenige bereit sei, eine Abtretung
zu unterschreiben. Es werde eine Prognose gestellt, ob eine Übernahme der
Mietrückstände dazu führe, dass der Betroffene zukünftig seine Miete zahlen
könne. Man stelle natürlich auch die Frage, wie es zu dem Rückstand gekommen
sei.
Frau Kurte zitiert ein
Antwortschreiben der Verwaltung an die Vermieter, dass die Wohnungsinhaber
abgelehnt hätten, eine Abtretung zu unterschreiben. Mehr könne man nicht
machen.
Herr Stüwe weist darauf
hin, dass der Vermieter natürlich ein Interesse daran habe, dass der
Mietrückstand von der Kommune übernommen werde. Das sei aber nicht der Ansatz
der Verwaltungsarbeit. Es gehe um Wohnraumsicherung, nicht um Befriedigung
privater Interessen. Die Betroffenen lösten das Problem für sich auch oft
dadurch, dass sie in eine andere Wohnung zögen.
Herr Steuber kann den
Unmut der Vermieter verstehen. Diese müssten versuchen, ihre Forderungen auf
dem Zivilklageweg einzufordern. Bei laufenden Leistungen müsste es allerdings
möglich sein, einzusteigen und eine solche Bedingung vor Übernahme des Mietrückstandes zu konzipieren.
Herr Haensel ist der
Meinung, dass es sich hier um ein moralisches und ethisches Problem handele.
Man diskutiere das auch in der Kirche und in den Verbänden. Die Frage sei, wie
man mit säumigen Zahlern umgehe. Gesellschaftlich müsse dieser ethische Kontext
anders formuliert werden. Es müsse eine Klarheit und Transparenz geben, welche
Folgen ein gewisses Verhalten nach sich ziehe.
Frau Machatschek weist
darauf hin, dass die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 17. September in
der Lutherkirche stattfinden wird. Dort fände
zu diesem Zeitpunkt eine Ausstellung zum Thema Häusliche Gewalt statt.
In dieser Sitzung würde auch der Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“
vorgestellt, der seit vielen Jahren in Hagen sehr gut arbeite.
