20.08.2008 - 10 Anfragen gemäß § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Kurte hat eine Frage zum Verfahren bei Mietrückständen.

Wie verhalte sich die Verwaltung bei Leuten, die über einen langen Zeitraum Mietrückstände hätten, Gefahr liefen, ihre Wohnung zu verlieren, aber nicht bereit seien, die Miete direkt an den Vermieter überweisen zu lassen.  

 

Herr Stüwe  teilt dazu mit, dass die Verwaltung für den Fall, dass sie einen  Mietrückstand übernehme, unter anderem wissen wolle, ob derjenige bereit sei, eine Abtretung zu unterschreiben. Es werde eine Prognose gestellt, ob eine Übernahme der Mietrückstände dazu führe, dass der Betroffene zukünftig seine Miete zahlen könne. Man stelle natürlich auch die Frage, wie es zu dem Rückstand gekommen sei.

 

Frau Kurte zitiert ein Antwortschreiben der Verwaltung an die Vermieter, dass die Wohnungsinhaber abgelehnt hätten, eine Abtretung zu unterschreiben. Mehr könne man nicht machen.

 

Herr Stüwe weist darauf hin, dass der Vermieter natürlich ein Interesse daran habe, dass der Mietrückstand von der Kommune übernommen werde. Das sei aber nicht der Ansatz der Verwaltungsarbeit. Es gehe um Wohnraumsicherung, nicht um Befriedigung privater Interessen. Die Betroffenen lösten das Problem für sich auch oft dadurch, dass sie in eine andere Wohnung zögen.

 

Herr Steuber kann den Unmut der Vermieter verstehen. Diese müssten versuchen, ihre Forderungen auf dem Zivilklageweg einzufordern. Bei laufenden Leistungen müsste es allerdings möglich sein, einzusteigen und eine solche Bedingung vor Übernahme  des Mietrückstandes zu konzipieren.

 

Herr Haensel ist der Meinung, dass es sich hier um ein moralisches und ethisches Problem handele. Man diskutiere das auch in der Kirche und in den Verbänden. Die Frage sei, wie man mit säumigen Zahlern umgehe. Gesellschaftlich müsse dieser ethische Kontext anders formuliert werden. Es müsse eine Klarheit und Transparenz geben, welche Folgen ein gewisses Verhalten nach sich ziehe.

 

 

 

Frau Machatschek weist darauf hin, dass die nächste Sitzung des Sozialausschusses am 17. September in der Lutherkirche stattfinden wird. Dort fände  zu diesem Zeitpunkt eine Ausstellung zum Thema Häusliche Gewalt statt. In dieser Sitzung würde auch der Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“ vorgestellt, der seit vielen Jahren in Hagen sehr gut arbeite. 

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