27.05.2008 - 13 Barrierefreier Zugang zu allen Ausstellungsräum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kreiss liest den
Beschluss des Behindertenbeirates vor und führt in die Sachlage ein.
Herr Meier möchte wissen,
ob die Verwaltung in irgendeiner Form den Umstand mit dem Bauordnungsamt
erörtert habe. Er könne sich erinnern, dass man seinerzeit schon über diesen
Punkt gesprochen habe. Damals sei eine Kompromisslinie gesucht worden.
Es stelle sich die Frage, ob sich an der Personalsituation auch etwas
verändert habe, so dass die gemachten Zusagen aus diesem Grund nicht
eingehalten werden können?
Frau Kreiss bestätigt,
dass diese seinerzeit gefundene Lösung vom Behindertenbeirat mitgetragen worden
sei. Nunmehr seien zusätzlich noch zwei große Ausstellungsräume betroffen, die
nicht von einem Rollstuhlfahrer oder einer Mutter mit Kinderwagen erreicht
werden könnten. Die Situation habe sich entgegen der Zusagen gravierend
verändert.
Mit dem Bauordnungsamt habe man aufgrund der Kürze der Zeit noch keinen
Kontakt aufnehmen können.
Frau Neuhaus ist der
Meinung, dass eine Möglichkeit gefunden werden müsste, den Lastenaufzug zu
benutzen. Es könne aufgrund entstehender Kosten neuer Aufzug eingebaut werden.
Frau Kreiss weißt darauf
hin, dass die mögliche Nutzung des Lastenaufzuges möglicherweise teurer werden
könnte. Anliegen des Behindertenbeirates sei es, dass der barrierefreie Zugang
zu den beiden großen Ausstellungsräumen in irgendeiner Form gewährleistet
würde.
Frau Machatschek verweist
auf das geltende Landesgesetz, das genau vorschreibe, was zu tun sei. In allen
europäischen Ländern sei alles barrierefrei und werde bereits bei der Planung
berücksichtigt. Nur hier rege man sich darüber auf, dass das Geld koste. Wenn
das von Anfang an mit berücksichtigt würde, dann verursache es keine Mehrkosten.
Der Behindertenbeirat solle immer alle Kompromisse akzeptieren. Das könne nicht
sein.
Herr Schellhorn ist der
Meinung, dass, wenn gesetzliche Grundlagen nicht eingehalten würden, müssten
die Verantwortlichen dies verantworten.
Er könne sich nicht vorstellen, dass der Anteil der Gehbehinderten so
groß sei, dass sich keiner fände, bei der Benutzung des Lastenaufzuges
Hilfestellung zu leisten.
Herr Steuber gibt den
Hinweis, dass sich die Frage stelle, ob aufgrund der Kürze der Zeit diese
Fragestellung ausreichend geprüft worden sei. Er zitiert den anzuwendenden Gesetzestext
aus dem Behindertengleichstellungsgesetz. Träfe diese Voraussetzung zu? Soweit
er das erkennen könne, sei das Karl-Ernst-Osthaus-Museum nicht in wesentlichen
Teilen umgebaut oder erweitert worden. Zunächst müsse also geprüft werden, ob
diese Voraussetzungen vorlägen. Sollten dies der Fall sein, müsse man auch eine
Lösung finden.
Frau Buchholz ist der
Meinung dass es auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht vorlägen, für
behinderte Menschen möglich sein müsse, diesen Aufzug zu benutzen.
Frau Kreiss weist darauf
hin, dass das Geichstellungsgesetz besage, dass die Behinderten sich
selbständig bewegen können müssten, ohne auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen
zu sein.
Herr Wegener bittet, den
Forderungen des Behindertenbeirates zu folgen.
Frau Machatschek möchte
wissen, wie eilig diese Angelegenheit sei. Man habe bilateral überlegt,
zunächst die offenen Fragen zu klären. Ihr Vorschlag sei, das Anliegen heute
als erste Lesung zu betrachten.
Herr Dücker möchte diesen
Beschluss fassen, damit schon einmal Fakten da seien und sich die Bauverwaltung
und die Bauplanung verpflichtet fühlten, die Sachlage zu prüfen.
Er würde gern wissen, was dort fehl gelaufen sei.
Frau Buchholz schlägt vor,
einen Prüfauftrag mit einzubinden.
Frau Machatschek
formuliert den Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.
