10.04.2008 - 5 Antrag des deutschen Gewerkschaftsbundes, Regio...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Machatschek weist darauf hin, dass dieser Antrag bereits im November diskutiert worden sei. Man habe den drei Vertretern der Mark E seinerzeit einen Fragenkatalog mit der Bitte mitgegeben, dem Sozialausschuss möglichst zeitnah zu berichten.

 

 

Herr Schwarz nimmt Bezug auf die Sitzung des Sozialausschusses im November letzten Jahres und auf eine andere zwischenzeitlich erfolgte Sitzung mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses, Frau Machatschek, und einzelnen Vertretern der Stadt Hagen, in der man bereits die erteilten Aufgabenstellungen diskutiert habe. Die Mehrheit der Forderungen habe man leider nicht lösen können, aber in einigen Punkten habe man Einigkeit erzielt. Er zitiert die gestellten Forderungen:

1. Zunächst  habe man die Implementierung eines kleinen Dienstweges zwischen dem Sozialamt und der Mark E gefordert.

2. Weiterhin sei um die automatische Anpassung der Abschlagszahlungen bei Preiserhöhungen gebeten worden.

3. Als weiterer Punkt sei es um die Einführung eines Sozialtarifes gegangen.

Bezüglich des Verzichtes der Liefersperren gebe es keinen anderen Stand als in der Novembersitzung des Vorjahres.

 

Zu 1) Dieser kurze Dienstweg existiere bereits. Die Mitarbeiter des Sozialamtes stünden         ohnehin in einem regen Kontakt zu den Mitarbeitern von Mark E. Im Einzelfall würde man sich in Bezug auf die Aktivitäten eines Transferleistungsempfängers vorher kurzschließen, so dass man schon sehr früh unter Beachtung des Datenschutzes hinsichtlich Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme der Versorgung reagieren könne. Die Kundengruppe der Sozialschwachen  habe im Hause Mark E die gleiche Wertigkeit wie jede andere Kundengruppe auch. Das ließe sich auch mit aktuellen Zahlen belegen. Mit ca. 4000 Kunden habe man Ratenvereinbarungen getroffen. Dies beträfe ein Volumen in nicht unerheblich siebenstelliger Höhe. Daneben habe sich die Zahl der Sperrungen auch im Zusammenhang mit der neuen Grundversorgungsverordnung um fast die Hälfte reduziert. Es handele sich hierbei um unter 3000 Sperrungen bezogen auf das gesamte Netzgebiet.

 

Zu 2) Auf die Forderung, bei Preiserhöhungen zu reagieren, habe man seinerzeit nicht eingehen wollen. Inzwischen habe man seine Meinung revidiert. Man sei bereit, zukünftig bei Preiserhöhungen - trotz erhöhter Prozesskosten -  auf die freiwillige Erhöhung der Abschlagszahlung hinzuweisen. Er erinnere an die Worte von Herrn Steuber, dass die Verwaltung die Kunden dann auch darauf hinweisen wolle, dies auch zu tun, um einer Nachzahlung am Ende des Jahres vorzubeugen. Eine automatische Abschlagsanpassung könne man jedoch nicht vornehmen. Es gebe bundesweit nicht einen einzigen Versorger, der eine automatische Abschlagsanpassung vornehme.

 

Zu 3) Dieser Punkt sei sehr ausführlich diskutiert worden. Es gebe zahlreiche Forderungen und einige Willensbekundungen, einen Sozialtarif einzuführen. Praktisch umgesetzt habe dies nur ein einziges Versorgungsunternehmen bezogen auf einzelne wenige Netzgebiete beschränkt auf eine bestimmte Anzahl von Kunden mit der Nachweispflicht der GEZ-Gebührenbefreiung. Es handele sich hierbei um das Unternehmen EON.

Die Zahl der bedürftigen Familien betrage in Hagen ca. 13.000 bis 14.000.

Orientiere man sich hierbei an dem Modell der EON, bei diesen Kunden auf den Grundpreis (ca. 65 €) zu verzichten, und berücksichtige die weiter anfallenden Prozesskosten, beliefen sich die Kosten für den Sozialtarif in Hagen auf ca. 1 Million Euro. Die Lasten dieses Tarifes müssten auf die anderen Kundengruppen umgelegt werden. Dies wäre eine nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrung. Mark E habe sich preislich sehr gut positioniert. Er glaube, dass Mark E marktgerechte Preise liefere.

 

Frau Machatschek dankt Herrn Schwarz für seine Ausführungen.

 

Herr Halbeisen interessiert sich für die Meinung der Verwaltung.

 

Herr Steuber ist erschrocken über die hohe Zahl, die Herr Schwarz im Zusammenhang mit Sperrungen und Ratenvereinbarungen genannt habe. Er freue sich, dass Mark E bereit sei, auf die  Möglichkeit der Anpassung der Abschlagszahlungen hinzuweisen. 

Der Sozialtarif wäre ein wünschenswertes Instrumentarium für Hagen gewesen.

Die Erhöhung der Energiekosten bringe Transferleistungsempfänger in eine missliche Lage, da die Regelsätze in den letzten zwei Jahren nur um zwei Euro erhöht worden seien. Das Thema müsse auf der Agenda noch einmal diskutiert werden. Es bleibe jedoch ein Unbehagen in der ganzen Situation für die Menschen bestehen. 

 

Herr Halbeisen möchte wissen, ob die EON auch eine Aktiengesellschaft sei.

 

Dies wird von Herrn Schwarz bestätigt. Es sei ein entsprechender Beschluss intern im Hause der EON gefasst worden, diesen Tarif einzuführen. Dieser sei sehr restriktiv.

Die Preispolitik von EON werde durch die geringe Zahl der Transferleistungsempfänger, die davon Gebrauch mache oder Gebrauch machen könne, nicht  betroffen.

 

Herr Halbeisen ist verwundert, dass die EON dies mit dem Aktiengesetz in Einklang bringen könne, weil es immer geheißen habe, dass dies nicht mit dem Aktienrecht vereinbar sei.

 

Herr Schwarz erklärt, dass man gesagt habe, dass es kein aktienrechtliches Problem sei, einen Sozialtarif einzuführen, sondern es sei ein aktienrechtliches Problem, auf das Zurückbehaltungsrecht bei Liefersperren zu verzichten. Dies könne in den verschiedenen Protokollen der Ausschüsse nachgelesen werden.

 

Herr Stüwe erklärt, dass eine automatische Anpassung mehr im Sinne der Sache gewesen wäre und weniger zu hohen Endabrechnungen führen würde. Die Möglichkeit nach der Grundversorgungsverordnung, eine solche Anpassung vorzunehmen, sei gegeben.

Bei der Beratung der Transferleistungsempfänger müsste zukünftig auf die Möglichkeit des Wechsels des Anbieters aus Kostenersparnisgründen hingewiesen werden.

 

Herr Schwarz weist auf die Kosten hin, die ein solches Verfahren mit  sich brächte.

Er ist der Meinung, dass Mark E kostenmäßig gut platziert sei. Er stimme Herrn Stüwe zu, aber ihm seien die Hände gebunden.

 

Frau Machatschek möchte wissen, wie hoch der Anteil der Hagener Haushalte an den Sperrungen sei.

 

Herr Teschner erläutert, dass man hier nicht von aktuell gesperrten Anlagen rede, sondern es handele sich um die im Jahre 2007 durchgeführten Versorgungseinstellungen, die ja durchaus wieder aufgehoben würden. Die beziehe sich auf das gesamte Mark E – Versorgungsgebiet und auf die unterschiedlichen Sparten wie z. B. Gas und Strom.

Er habe keine Auswertung darüber, inwieweit das das Stadtgebiet Hagen betreffe.

Auch die Frage von Frau Machatschek nach der Anzahl der Hagener Kunden könne er nicht  beantworten.

Grundsätzlich könne man sagen, dass, je größer eine Stadt sei, umso größer sei der  Prozentsatz derer, die in solchen Schwierigkeiten seien.

 

Frau Machatschek erklärt, dass die Kunden von Seiten der Arge und des Fachbereiches auf die Möglichkeit eines Anbieterwechsels hingewiesen werden müssten, um Geld zu sparen.

 

Herr Teschner möchte seinen Ausführungen hinzufügen, dass man in Bezug auf die  Liefersperren auch berücksichtige müsse, dass möglicherweise einige Haushalte mehrfach gesperrt  worden seien. Man gehe auch von getrennten Verbrauchsstellen aus. Bei der Einstellung von Strom und gleichzeitig von Gas werde die Sperrung doppelt berücksichtigt, auch wenn es nur einen Haushalt betreffe.

 

Herr Dr. Kirchhoff weist noch mal darauf hin, dass Mark E bereits eine Halbierung der Zahlen in Bezug auf Versorgungseinstellungen erreicht habe.

 

Herr Schwarz möchte zur Entlastung von Mark E im Hinblick auf den Vorwurf der Unbeweglichkeit sagen, dass das Unternehmen einen nicht unerheblichen Infrastrukturbeitrag leiste. Er verweist auf das Klimaschutzprogramm, dass seit Jahren nachhaltig publiziert und  umgesetzt werde.

 

Herr Klippert äußert seine Enttäuschung darüber, dass EON es schaffe, einen Sozialtarif einzuführen, und das in Hagen nicht möglich sei. Wie sei es dann, wenn man auf diese 13.000 Bedarfsgemeinschaftskunden verzichte? Sei das für Mark E so hinzunehmen?

 

Frau Machatschek erklärt, dass sie es als ihre Aufgabe ansehe, politisch noch einmal tätig zu werden. Alle Fraktionen, die ein Mitglied im Aussichtsrat hätten, müssten darauf hinweisen, dass es eine Verpflichtung gebe. Man werde als Sozialausschuss an dem Thema dran bleiben.

 

Herr Steuber möchte wissen, ob sich die Information über mögliche Anpassungen schon auf die Erhöhung ab 01.01.08 beziehe. Oder beziehe sich die Information nur auf zukünftige Anpassungen? Er würde gern als Ergebnis aus der Diskussion mitnehmen, dass man gemeinsam ein Schreiben abstimmen könne, das man den Leistungsempfängern zukommen lasse, dass sie ab sofort von der Möglichkeit der Anpassung Gebrauch machen können.

 

Frau Machatschek dankt für diesen wichtigen Hinweis, dass dies auch zeitnah umgesetzt würde. Sie bedankt sich bei den Vertretern von Mark E für ihren Besuch.

 

 

 

 

 

 

 

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