10.04.2008 - 5 Antrag des deutschen Gewerkschaftsbundes, Regio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 10.04.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Herr Schwarz nimmt Bezug auf die Sitzung des
Sozialausschusses im November letzten Jahres und auf eine andere
zwischenzeitlich erfolgte Sitzung mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses,
Frau
1. Zunächst habe man die Implementierung eines kleinen
Dienstweges zwischen dem Sozialamt und der Mark E gefordert.
2. Weiterhin sei um die
automatische Anpassung der Abschlagszahlungen bei Preiserhöhungen gebeten
worden.
3. Als weiterer Punkt
sei es um die Einführung eines Sozialtarifes gegangen.
Bezüglich des Verzichtes
der Liefersperren gebe es keinen anderen Stand als in der Novembersitzung des
Vorjahres.
Zu 1) Dieser kurze
Dienstweg existiere bereits. Die Mitarbeiter des Sozialamtes stünden ohnehin in einem regen Kontakt zu den
Mitarbeitern von Mark E. Im Einzelfall würde man sich in Bezug auf die
Aktivitäten eines Transferleistungsempfängers vorher kurzschließen, so dass man
schon sehr früh unter Beachtung des Datenschutzes hinsichtlich
Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme der Versorgung reagieren könne. Die Kundengruppe
der Sozialschwachen habe im Hause Mark E
die gleiche Wertigkeit wie jede andere Kundengruppe auch. Das ließe sich auch
mit aktuellen Zahlen belegen. Mit ca. 4000 Kunden habe man Ratenvereinbarungen
getroffen. Dies beträfe ein Volumen in nicht unerheblich siebenstelliger Höhe.
Daneben habe sich die Zahl der Sperrungen auch im Zusammenhang mit der neuen
Grundversorgungsverordnung um fast die Hälfte reduziert. Es handele sich
hierbei um unter 3000 Sperrungen bezogen auf das gesamte Netzgebiet.
Zu 2) Auf die Forderung,
bei Preiserhöhungen zu reagieren, habe man seinerzeit nicht eingehen wollen.
Inzwischen habe man seine Meinung revidiert. Man sei bereit, zukünftig bei
Preiserhöhungen - trotz erhöhter Prozesskosten - auf die freiwillige Erhöhung der Abschlagszahlung
hinzuweisen. Er erinnere an die Worte von Herrn Steuber, dass die Verwaltung
die Kunden dann auch darauf hinweisen wolle, dies auch zu tun, um einer
Nachzahlung am Ende des Jahres vorzubeugen. Eine automatische Abschlagsanpassung
könne man jedoch nicht vornehmen. Es gebe bundesweit nicht einen einzigen
Versorger, der eine automatische Abschlagsanpassung vornehme.
Zu 3) Dieser Punkt sei
sehr ausführlich diskutiert worden. Es gebe zahlreiche Forderungen und einige
Willensbekundungen, einen Sozialtarif einzuführen. Praktisch umgesetzt habe
dies nur ein einziges Versorgungsunternehmen bezogen auf einzelne wenige
Netzgebiete beschränkt auf eine bestimmte Anzahl von Kunden mit der
Nachweispflicht der GEZ-Gebührenbefreiung. Es handele sich hierbei um das
Unternehmen EON.
Die Zahl der bedürftigen
Familien betrage in Hagen ca. 13.000 bis 14.000.
Orientiere man sich
hierbei an dem Modell der EON, bei diesen Kunden auf den Grundpreis (ca. 65
€) zu verzichten, und berücksichtige die weiter anfallenden
Prozesskosten, beliefen sich die Kosten für den Sozialtarif in Hagen auf ca. 1
Million Euro. Die Lasten dieses Tarifes müssten auf die anderen Kundengruppen
umgelegt werden. Dies wäre eine nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrung. Mark
E habe sich preislich sehr gut positioniert. Er glaube, dass Mark E
marktgerechte Preise liefere.
Frau
Herr Halbeisen interessiert sich für die Meinung der Verwaltung.
Herr Steuber ist erschrocken über die hohe Zahl, die Herr
Schwarz im Zusammenhang mit Sperrungen und Ratenvereinbarungen genannt habe. Er
freue sich, dass Mark E bereit sei, auf die
Möglichkeit der Anpassung der Abschlagszahlungen hinzuweisen.
Der Sozialtarif wäre ein
wünschenswertes Instrumentarium für Hagen gewesen.
Die Erhöhung der
Energiekosten bringe Transferleistungsempfänger in eine missliche Lage, da die
Regelsätze in den letzten zwei Jahren nur um zwei Euro erhöht worden seien. Das
Thema müsse auf der Agenda noch einmal diskutiert werden. Es bleibe jedoch ein
Unbehagen in der ganzen Situation für die Menschen bestehen.
Herr Halbeisen möchte wissen, ob die EON auch eine
Aktiengesellschaft sei.
Dies wird von Herrn
Schwarz bestätigt. Es sei ein entsprechender Beschluss intern im Hause der
EON gefasst worden, diesen Tarif einzuführen. Dieser sei sehr restriktiv.
Die Preispolitik von EON
werde durch die geringe Zahl der Transferleistungsempfänger, die davon Gebrauch
mache oder Gebrauch machen könne, nicht
betroffen.
Herr Halbeisen ist verwundert, dass die EON dies mit dem
Aktiengesetz in Einklang bringen könne, weil es immer geheißen habe, dass dies
nicht mit dem Aktienrecht vereinbar sei.
Herr Schwarz erklärt, dass man gesagt habe, dass es kein
aktienrechtliches Problem sei, einen Sozialtarif einzuführen, sondern es sei
ein aktienrechtliches Problem, auf das Zurückbehaltungsrecht bei Liefersperren
zu verzichten. Dies könne in den verschiedenen Protokollen der Ausschüsse
nachgelesen werden.
Herr Stüwe erklärt, dass eine automatische Anpassung mehr
im Sinne der Sache gewesen wäre und weniger zu hohen Endabrechnungen führen
würde. Die Möglichkeit nach der Grundversorgungsverordnung, eine solche
Anpassung vorzunehmen, sei gegeben.
Bei der Beratung der
Transferleistungsempfänger müsste zukünftig auf die Möglichkeit des Wechsels
des Anbieters aus Kostenersparnisgründen hingewiesen werden.
Herr Schwarz weist auf die Kosten hin, die ein solches
Verfahren mit sich brächte.
Er ist der Meinung, dass
Mark E kostenmäßig gut platziert sei. Er stimme Herrn Stüwe zu, aber ihm seien
die Hände gebunden.
Frau
Herr Teschner erläutert, dass man hier nicht von aktuell
gesperrten Anlagen rede, sondern es handele sich um die im Jahre 2007
durchgeführten Versorgungseinstellungen, die ja durchaus wieder aufgehoben
würden. Die beziehe sich auf das gesamte Mark E – Versorgungsgebiet und
auf die unterschiedlichen Sparten wie z. B. Gas und Strom.
Er habe keine Auswertung
darüber, inwieweit das das Stadtgebiet Hagen betreffe.
Auch die Frage von Frau
Grundsätzlich könne man
sagen, dass, je größer eine Stadt sei, umso größer sei der Prozentsatz derer, die in solchen
Schwierigkeiten seien.
Frau
Herr Teschner möchte seinen Ausführungen hinzufügen, dass man
in Bezug auf die Liefersperren auch
berücksichtige müsse, dass möglicherweise einige Haushalte mehrfach
gesperrt worden seien. Man gehe auch von
getrennten Verbrauchsstellen aus. Bei der Einstellung von Strom und
gleichzeitig von Gas werde die Sperrung doppelt berücksichtigt, auch wenn es
nur einen Haushalt betreffe.
Herr Dr. Kirchhoff weist noch mal darauf hin, dass Mark E bereits
eine Halbierung der Zahlen in Bezug auf Versorgungseinstellungen erreicht habe.
Herr Schwarz möchte zur Entlastung von Mark E im Hinblick auf
den Vorwurf der Unbeweglichkeit sagen, dass das Unternehmen einen nicht
unerheblichen Infrastrukturbeitrag leiste. Er verweist auf das
Klimaschutzprogramm, dass seit Jahren nachhaltig publiziert und umgesetzt werde.
Herr Klippert äußert seine Enttäuschung darüber, dass EON es
schaffe, einen Sozialtarif einzuführen, und das in Hagen nicht möglich sei. Wie
sei es dann, wenn man auf diese 13.000 Bedarfsgemeinschaftskunden verzichte?
Sei das für Mark E so hinzunehmen?
Frau
Herr Steuber möchte wissen, ob sich die Information über
mögliche Anpassungen schon auf die Erhöhung ab 01.01.08 beziehe. Oder beziehe
sich die Information nur auf zukünftige Anpassungen? Er würde gern als Ergebnis
aus der Diskussion mitnehmen, dass man gemeinsam ein Schreiben abstimmen könne,
das man den Leistungsempfängern zukommen lasse, dass sie ab sofort von der
Möglichkeit der Anpassung Gebrauch machen können.
Frau
