20.02.2008 - 8 Förderprogramm Soziale Stadt:Integriertes Handl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 20.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Herr Dr. Schmidt erklärt
auch im Namen des Kämmerers, dass man der
Entwicklung in Hagen nicht ausschließlich durch Sparvorschläge
weiterhelfen könne. Es gebe auch Gebiete, in denen man ganz bewusst in
Stadtteile investieren müsse, um einen sozialen Untergang zu verhindern. Man
habe dies bereits in Vorhalle und Altenhagen praktiziert. Es sei natürlich
außerordentlich schwierig, den 20%igen Eigenanteil zu prognostizieren.
Man habe sich lange in der Verwaltung damit auseinandergesetzt. Das habe
zu dem Ergebnis geführt, dass man in Punkt 5 eine Beschränkung der Finanzierung
vorgenommen habe. Es sei richtig, dass diese Maßnahme in die Prioritätenliste
eingeordnet werde. Seine Bitte an den Ausschuss sei, die Vorlage zu
unterstützen.
Frau Kurte möchte zu Punkt
4 des Beschlussvorschlages wissen, wie weit die Arbeit sei.
Herr Goldbach antwortet,
dass man an der Nahtstelle sei, an der man Altenhagen verlasse und
Wehringhausen in Angriff nehme. Man versuche, den Platz in der Förderung, den
Altenhagen eingenommen habe, mit Wehringhausen zu ersetzen. In Altenhagen sei
man landesseitig im Stadium der Ausfinanzierung.
Das Stadtteilforum in Altenhagen werde weiterarbeiten.
Er schlägt vor, eine konkrete Durchführungsvorlage dazu zu erarbeiten und
in die Beratung zu geben, wenn man die Beschlussfassungen abgearbeitet hätte.
Frau
Herr Goldbach sagt einen
aktuellen Sachstandsbericht über Altenhagen für die nächste Sitzung zu.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt das Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Wehringhausen sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzeptes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Integrierte Handlungskonzept als Aufnahmeantrag für das Förderprogramm Soziale Stadt beim Land einzureichen.
3. Nach einer positiven Entscheidung des Landes wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmeplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die aktive Unterstützung des Verstetigungsprozesses in Altenhagen zu beantragen.
5. Die Beschlüsse unter 1 – 4 werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Prioritätenliste und einer Kreditlinie durch die Bezirksregierung gestellt.
6. Die Beschlüsse werden bis zum 31.12.2008 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,9 MB
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2
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4,4 MB
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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