22.09.2008 - 8 Änderung der Mietordnung für das Theater

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorlageninhalte werden kurz von Herrn Schöne vorgetragen.

 

Da es keine direkte Vergleichsmöglichkeit gibt, möchte Frau Kramps wissen, welche Erhöhungen es durchschnittlich gegeben habe.

 

Herr Schöne antwortet, die Mietentgelte seien in allen Teilbereichen im Schnitt um 8 bis 10 Prozent erhöht worden.

 

Weitere Fragen liegen nicht vor.

Reduzieren

Beschluss:

Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt

geändert durch das Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380/SGV NRW 2023) werden die

Entgelte für die Vermietung des Theaters oder Teilbereichen des Theaters und die Vermietung

von Kostümen, Requisiten und Fundusgegenständen, wie in den Anlagen dargestellt, mit

Wirkung vom 01.12.2008, festgesetzt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage