28.05.2008 - 6 Neufassung der Benutzungsordnung der HagenMedie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Steffes schickt voraus, die Benutzungsordnung der Bücherei werde in unregelmäßigen Abständen immer dann überarbeitet, wenn sich eine Reihe von Dingen ergeben haben, die eine Neuregelung erforderlich machen.

Die letzte Änderung der Benutzungsordnung erfolgte im Jahr 2000. Seitdem habe es einige Änderungen, bzw. Neuregelungen gegeben. Diese Veränderungen finde man im Text der Vorlage fett dargestellt.

Man sei dem Beispiel vieler anderer Bibliotheken gefolgt und habe Dinge, die bisher außerhalb geregelt wurden, (z.B. das Hausrecht)  nun in die Benutzungsordnung integriert.

In diesem Papier finde man übrigens keine Gebührenregelungen, weil es dazu extra die Gebührenordnung gebe, die nicht Gegenstand der heutigen Beratung sei.

 

Herr Hartmann hat eine Frage zur Neuregelung des § 2. Dort finde man nichts über den Benutzerausweis für Jugendliche ab 14 Jahren. Außerdem verweist er auf die Regelungen in den Absätzen 3 und 7, die seiner Meinung nach nicht durch § 110 BGB (Taschengeldparagraph) gedeckt werden.

Er fragt, ob diese Regelungen vorher mit dem Rechtsamt abgestimmt worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet er noch mit Herrn Hoffman zu telefonieren und dem KWA in der nächsten Sitzung kurz darüber zu berichten.

 

Frau Steffes antwortet, sie habe selbstverständlich im Vorfeld alles mit dem Rechtsamt abgestimmt. Sie habe sich auch mit Herrn Hoffman zweimal deswegen getroffen und er habe keinerlei Beanstandungen vorgebracht.

 

Herr Sondermeyer möchte in Bezug auf das Thema „Datensicherheit“ wissen, ob die Daten der Nutzer anschließend gelöscht werden. Außerdem fragt er, in wie weit es zu § 9 Abs. 3 bei den Internetarbeitsplätzen Sicherheitsprogramme, bzw. Filtersysteme gebe, um Missbrauch auszuschließen.

 

Dazu antwortet Frau Steffes, die Bücherei sei verpflichtet, an den Internetarbeitsplätzen eine Jugendschutz-Software aufzuspielen. Zudem gebe es eine zusätzliche Kontrolle durch die Einsehbarkeit der Plätze. Es sei allerdings nie hundertprozentig sicherzustellen, dass nicht doch eine solche Seite auftauche. Sie werde diese Frage aber gerne mitnehmen und gemeinsam mit dem HABIT klären, welche Möglichkeiten der Sicherung es noch geben könne.

 

Herr Jobst bezieht sich auf § 9 Abs. 2 und fragt, ob es möglich sei, Steckkarten zu benutzen, mit denen der Computer nach Ausschalten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.

 

Frau Steffes berichtet, dass diese Steckkarten bereits benutzt werden.

 

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Beschluss:

Die Neufassung der Benutzungsordnung der HagenMedien Stadtbücherei, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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