28.05.2008 - 6 Neufassung der Benutzungsordnung der HagenMedie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Cornelia Steinbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Steffes schickt voraus, die Benutzungsordnung der
Bücherei werde in unregelmäßigen Abständen immer dann überarbeitet, wenn sich
eine Reihe von Dingen ergeben haben, die eine Neuregelung erforderlich machen.
Die letzte Änderung der Benutzungsordnung
erfolgte im Jahr 2000. Seitdem habe es einige Änderungen, bzw. Neuregelungen
gegeben. Diese Veränderungen finde man im Text der Vorlage fett dargestellt.
Man sei dem Beispiel vieler anderer
Bibliotheken gefolgt und habe Dinge, die bisher außerhalb geregelt wurden,
(z.B. das Hausrecht) nun in die
Benutzungsordnung integriert.
In diesem Papier finde man übrigens keine
Gebührenregelungen, weil es dazu extra die Gebührenordnung gebe, die nicht
Gegenstand der heutigen Beratung sei.
Herr Hartmann hat eine Frage zur Neuregelung des § 2. Dort
finde man nichts über den Benutzerausweis für Jugendliche ab 14 Jahren. Außerdem
verweist er auf die Regelungen in den Absätzen 3 und 7, die seiner Meinung nach
nicht durch § 110 BGB (Taschengeldparagraph) gedeckt werden.
Er fragt, ob diese Regelungen vorher mit dem
Rechtsamt abgestimmt worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet er
noch mit Herrn Hoffman zu telefonieren und dem KWA in der nächsten Sitzung kurz
darüber zu berichten.
Frau Steffes antwortet, sie habe selbstverständlich im
Vorfeld alles mit dem Rechtsamt abgestimmt. Sie habe sich auch mit Herrn Hoffman
zweimal deswegen getroffen und er habe keinerlei Beanstandungen vorgebracht.
Herr Sondermeyer möchte in Bezug auf
das Thema „Datensicherheit“ wissen, ob die Daten der Nutzer
anschließend gelöscht werden. Außerdem fragt er, in wie weit es zu § 9 Abs. 3
bei den Internetarbeitsplätzen Sicherheitsprogramme, bzw. Filtersysteme gebe,
um Missbrauch auszuschließen.
Dazu antwortet Frau Steffes, die
Bücherei sei verpflichtet, an den Internetarbeitsplätzen eine
Jugendschutz-Software aufzuspielen. Zudem gebe es eine zusätzliche Kontrolle
durch die Einsehbarkeit der Plätze. Es sei allerdings nie hundertprozentig
sicherzustellen, dass nicht doch eine solche Seite auftauche. Sie werde diese
Frage aber gerne mitnehmen und gemeinsam mit dem HABIT klären, welche
Möglichkeiten der Sicherung es noch geben könne.
Herr Jobst bezieht sich auf § 9 Abs. 2 und fragt, ob es
möglich sei, Steckkarten zu benutzen, mit denen der Computer nach Ausschalten
wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.
Frau Steffes berichtet, dass diese Steckkarten bereits
benutzt werden.
