27.02.2008 - 12 Karl Halle Skulpturhier: Verkehrssicherheitspfl...

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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann verweist auf die ausgelegte Tischvorlage des Rechtsamtes, die als Anlage 6 der Niederschrift beigefügt ist.

 

Er habe auf die Bitte der Frau Vorsitzenden hin prüfen lassen, ob es bei der Aufstellung einer solchen Skulptur im öffentlichen Straßenraum Probleme mit der Verkehrssicherungspflicht geben könnte.

Die Antwort sehe so aus, dass es keine Probleme gebe, sofern die Skulptur ordnungsgemäß im Boden verankert werde.

Auch die Höhe der zu erwartenden Ausstellungsversicherungs-Prämie (ca. 45 € pro Jahr) sei nicht problematisch.

 

Frau Kramps hat vorab gemeinsam mit Frau Suda Gespräche mit den Beteiligten geführt und hält diese Entwicklung nun für sehr positiv.

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen