27.02.2008 - 6 III. Nachtrag der Gebührensatzung der Max-Reger...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder schickt voraus,  er werde sich sehr freuen, wenn die in der Vorlage vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen tatsächlich zu Einsparungen von ca. 100.000 € führen würden.

Aus der genauen Kenntnis seiner Klientel heraus habe man durchaus Bedenken, ob dies so eintreten wird. Man müsse bedenken, dass die Musikschule nicht nur für die gehobene Mittelschicht  und den Bildungsbürger da sei, sondern man biete die Kurse gemäß des kulturpolitischen Auftrages  in hohem Maße für Familien an, die sich einen solchen Unterricht sonst nicht leisten könnten.

Im Höchstfall müsse eine Familie über 800,- € pro Kind aufbringen, was eine Menge Geld sei. Die Ermäßigungstatbestände für Mehrfachbelegungen würden sehr fehlen, was sicherlich große Schwierigkeiten bereiten werde.

 

Nach dem letzten HFA habe man noch Daten aus den umliegenden Musikschulen zusammengetragen. Nach der Gebührenerhöhung liege Hagen dann im oberen Segment.

 

Herr Jobst fragt, ob denn im Erwachsenenbereich eine Kostendeckung erreicht werde, wenn dies schon im Kinderbereich nicht der Fall sei.

 

Herr Schröder antwortet, kostendeckend seien Gebühren an einer kommunalen Musikschule eigentlich nie.

 

Frau Kramps fragt, ob in diesen Gebühren die Personalkosten, Mietkosten und  Energiekosten enthalten seien.

 

Dies wird von Herrn Schröder verneint, der Zuschussbedarf der Musikschule liege  ja weit höher. Was die  Kosten-Nutzen-Relation anbelange, liege man im interkommunalen Vergleich bei den kreisfreien Städten NRW im guten Mittelfeld. Eine Kostendeckung sei bei kommunalen Musikschulen nicht zu erreichen, man versuche aber, möglichst hohe Kostendeckungsgrade zu erreichen. 

 

Herr Millhoff bezieht sich auf die Tischvorlage  und meint, es sei daraus nicht genau erkennbar, ob es sich bei den Gebühren um einen Stunden- oder Monatssatz handele, das könne zu Irritationen führen.

 

Frau Kramps hält fest, es handele sich um den Monatssatz.

 

Herr Gerbersmann möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Musikschule große Mühe gegeben habe, den Auftrag aus dem letzten HFA abzuarbeiten. Dort habe es den konkreten Wunsch gegeben, solche vergleichenden Zahlen mit anderen Musikschulen -  öffentlicher aber auch privater Art - darzustellen.

 

Frau Kramps stellt klar, dass man sich bisher mit dieser Tischvorlage aber noch nicht beschäftigen konnte, was bis zur Ratssitzung nachgeholt werden solle.

 

Frau Suda schlägt nun vor, die Variante 1 aus der Vorlage zu beschließen.

 

Dem schließt sich Herr Jobst stellvertretend für die SPD-Fraktion an.

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                 

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Beschluss:

1.

Der III. Nachtrag der Gebührensatzung der Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16.12.1997 wird in der Variante 1( durchgängig 15%ige Gebührenerhöhung)  beschlossen.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Wortlaut des III. Nachtrags, wie er Gegenstand dieser Vorlage ist, entsprechend des zu 1. gefassten Beschlusses zu bereinigen (Konkretisierung auf beschlossene Variante).

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen