27.02.2008 - 6 III. Nachtrag der Gebührensatzung der Max-Reger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Mi., 27.02.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 44 Max-Reger-Musikschule
- Bearbeitung:
- Carola Freudenberger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schröder schickt voraus, er werde sich sehr freuen, wenn die in der
Vorlage vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen tatsächlich zu Einsparungen von ca.
100.000 € führen würden.
Aus der genauen Kenntnis seiner Klientel heraus
habe man durchaus Bedenken, ob dies so eintreten wird. Man müsse bedenken, dass
die Musikschule nicht nur für die gehobene Mittelschicht und den Bildungsbürger da sei, sondern man
biete die Kurse gemäß des kulturpolitischen Auftrages in hohem Maße für Familien an, die sich einen
solchen Unterricht sonst nicht leisten könnten.
Im Höchstfall müsse eine Familie über 800,-
€ pro Kind aufbringen, was eine Menge Geld sei. Die
Ermäßigungstatbestände für Mehrfachbelegungen würden sehr fehlen, was
sicherlich große Schwierigkeiten bereiten werde.
Nach dem letzten HFA habe man noch Daten aus
den umliegenden Musikschulen zusammengetragen. Nach der Gebührenerhöhung liege
Hagen dann im oberen Segment.
Herr Jobst fragt, ob denn im Erwachsenenbereich eine
Kostendeckung erreicht werde, wenn
dies schon im Kinderbereich nicht der Fall sei.
Herr Schröder antwortet,
kostendeckend seien Gebühren an einer kommunalen Musikschule eigentlich nie.
Frau Kramps fragt, ob in
diesen Gebühren die Personalkosten, Mietkosten und Energiekosten enthalten seien.
Dies wird von Herrn Schröder verneint, der Zuschussbedarf der
Musikschule liege ja weit höher. Was
die Kosten-Nutzen-Relation anbelange,
liege man im interkommunalen Vergleich bei den kreisfreien Städten NRW im guten
Mittelfeld. Eine Kostendeckung sei bei kommunalen Musikschulen nicht zu
erreichen, man versuche aber, möglichst hohe Kostendeckungsgrade zu erreichen.
Herr Millhoff bezieht sich
auf die Tischvorlage und meint, es sei
daraus nicht genau erkennbar, ob es sich bei den Gebühren um einen Stunden-
oder Monatssatz handele, das könne zu Irritationen führen.
Frau Kramps hält fest, es
handele sich um den Monatssatz.
Herr Gerbersmann möchte an
dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich die Musikschule große Mühe gegeben
habe, den Auftrag aus dem letzten HFA abzuarbeiten. Dort habe es den konkreten
Wunsch gegeben, solche vergleichenden Zahlen mit anderen Musikschulen - öffentlicher aber auch privater Art -
darzustellen.
Frau Kramps stellt klar,
dass man sich bisher mit dieser Tischvorlage aber noch nicht beschäftigen
konnte, was bis zur Ratssitzung nachgeholt werden solle.
Frau Suda schlägt nun vor,
die Variante 1 aus der Vorlage zu beschließen.
Dem schließt sich Herr Jobst stellvertretend für die SPD-Fraktion
an.
Beschluss:
1.
Der III. Nachtrag der Gebührensatzung der Max-Reger-Musikschule der Stadt
Hagen vom 16.12.1997 wird in der Variante
1( durchgängig 15%ige Gebührenerhöhung)
beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Wortlaut des III. Nachtrags, wie er
Gegenstand dieser Vorlage ist, entsprechend des zu 1. gefassten Beschlusses zu
bereinigen (Konkretisierung auf beschlossene Variante).
Anlagen
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1
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