16.12.2008 - 4 Bündnis für Familien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Schmitz berichtet,
dass das Bündnis für Familien am 09.09.08 einen Verein gegründet habe, dessen
Gemeinnützigkeit gerade vom Finanzamt
anerkannt worden sei.
Damit sei das Bündnis auch berechtigt, Spendenquittungen auszustellen
insbesondere für die Großsponsoren der Hagener Familienkarte. Im Moment drehe
sich alles um dieses Projekt. Im Moment warte man noch auf die Empfehlung der
Landesdatenschutzbeauftragten aus Düsseldorf. Danach könne entschieden werden,
ob der Auftrag zum Druck und Versand der Hagener Familienkarte an Hagener
Familien durch die Stadt erfolge.
Herr Dr. Schmidt fügt
hinzu, dass am Morgen des heutigen Tages die Stellungnahme der
Landesdatenschutzbeauftragten angekündigt worden sei. Das von der Stadt Hagen
gewählte Verfahren werde in der Stellungnahme nicht empfohlen. Das Verfahren
sei so geplant gewesen, dass allen Familien die Karte zur Verfügung gestellt
werde und jeder dann entscheiden könne, ob er die Karte nutze oder nicht. Der Hintergrund sei eine vorliegende
Beschwerde, in der der Beschwerdeführer sich dagegen wehre, dass die Stadt
seine Adresse für solch eine Karte zur Verfügung stelle.
Die Landesdatenschutzbeauftragte empfehle ein Verfahren, dass zunächst
alle Familien angeschrieben würden, ob sie Interesse an einer Familienkarte
hätten. Das Verfahren koste 12.000
€ mehr als das ursprünglich geplante. Er weist auf die Schwierigkeit hin,
Datenschutz sinnvoll zu praktizieren. Die Familienkarte könne dann in den
Bürgerämtern zur Abholung bereit liegen. Das Verfahren sei natürlich sehr
aufwändig.
Der Vorstand habe sich jedoch nicht in der Lage gesehen, trotz der
Stellungnahme aus Düsseldorf „grünes Licht“ zu geben.
Herr Strüwer kann nicht
nachvollziehen, inwieweit der Datenschutz unterschiedlich tangiert sei, ob man
die Familien anschreibe und frage, ob sie Interesse an solch eine Karte hätten
oder ob man ihnen die Karte einfach zur Verfügung stelle.
Frau Burghardt könnte die
Bedenken der Datenschutzbeauftragten nur verstehen, wenn das Bündnis die Karten
verschicken würde.
Herr Dr. Schmidt kann die
Frage nachvollziehen und schließt sich den Meinungen gerne an. Er tendiere auch
dazu, etwas mutiger zu sein.
Frau Schmitz erklärt, dass
die Problematik darin liege, dass dem Unternehmen die Daten für den Druck zur
Verfügung gestellt würden. Die Stadt habe selbst nicht die Möglichkeit, die
Karte mit den Namen zu drucken.
Herr Strüwer äußert die
Hoffnung, dass das Thema noch mal in den Verwaltungsvorstand mit dem Tenor
dieses Ausschusses gebracht und eine Lösung gefunden würde.
Frau Schmitz bedankt sich
an dieser Stelle für die Unterstützung dieses Ausschusses, der
Kuratoriumsmitglieder, insbesondere von Herrn Dr. Schmidt, der sich in
besonderem Maße verdient gemacht habe. Sie hoffe, dass man weiterhin dem
Bündnis für Familien verbunden bleibe.
