16.12.2008 - 8 Investitionen in Kindertageseinrichtungen und i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Steuber erläutert in diesem Zusammenhang, dass man derzeit die Situation habe, dass man für Kinder unter 3 Jahren noch keinen Rechtsanspruch habe. Es werde ihn nach dem Kinderförderungsgesetz ab 2013 in dem Umfang, wie es der Bund geplant habe, geben Bundesweit sollten es 35 % im Durchschnitt sein. Die Zielorientierung für Nordrhein-Westfalen liege bei 32 %. Mit dieser ersten Vorlage erbitte man vom Ausschuss das Votum, sich auch an diesen 32 % zu orientieren. Dies solle in zwei Säulen konzipiert werden. 70 % dieses Bedarfes von 32% sollen in Form von Kindertageseinrichtungen  realisiert und die restlichen 30 % in Kindertagespflege. Derzeit habe derzeit durch eine neue Definition  einen Betreuungsstand von 16 %. In dieser Vorlage werde dargestellt, wie man dieses Ziel erreichen wolle. Man wolle nicht warten, bis der Rechtsanspruch eingeführt werde.

 

Frau Haack erläutert die Vorlage näher. Man plane derzeit auf einer fiktiven Grundlage, weil keine anderen Daten vorhanden seien. Anhand dieser Zahlen sei auch der Platzbedarf errechnet worden.

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob das Land eine pauschale Beantragung  in der Form akzeptiere, dass keine Kindertagesstätten konkret benannt würden.

 

Frau Haack erwidert, dass es die gängige Absprache unter den Kommunen sei, dies so zu handhaben. Man habe mit den Trägern vereinbart, dass man im Frühjahr, wenn das Anmeldeverfahren abgeschlossen sei, planen wolle, in welchen Stadtteilen in welchen Einrichtungen U-3-Plätze auch perspektivisch bis 2013 gesichert eingerichtet werden könnten.

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob die prozentuale Aufteilung zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zwingend vorgeschrieben seien. Könne diese aufgrund der tatsächlichen Nachfrage verändert werden.

 

Frau Haack erklärt, es sei zwingend vorgeschrieben, aber Abweichungen seien zugelassen. Zurzeit laufe eine Abfrage des Landesjugendamtes an die Kommunen, wie dieses Verhältnis eingeschätzt würde. Ende Januar/ Anfang Februar solle dazu eine Auswertung vorliegen. Die Erfahrung zeige aber, dass die Nachfrage bei der Kindertagespflege zu hoch angesetzt sei. In der Vorlage sei man jetzt von einem Verhältnis

25 / 75 % ausgegangen. Es werde voraussichtlich aber noch viel niedriger werden.

 

Herrn Reinke ist aufgefallen, dass in den Vorlagen immer wieder von einer „sozialräumlichen Betrachtung“ die Rede sei. Gebe es eine  Übersicht, wie diese Sozialräume festgelegt seien?

 

Frau Haack sichert zu, dieses Papier dem Protokoll als Anlage beifügen zu lassen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gebauer bezüglich des Eigenanteils der Tagesmütter im

Rahmen der Kindertagespflege  bei der Ausstattung teilt Frau Haack mit, dass pro Platz

500 € für die Ersteinrichtung zur Verfügung stünden.

 

Herr Steuber erklärt zu der angesprochenen Quote, dass es sich hierbei um eine Richtorientierung handele. Hier werde sich unter Umständen auch die Steuerreform auswirken. Man müsse eine Menge tun, um motivierte Menschen zu finden, die bereit seien, diese Aufgabe wahrzunehmen. Man müsse alle Kraft aufwenden, diese Variante der Kindesbetreuung im Rahmen der Tagespflege auszubauen.  

 

Herr Strüwer stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung die Umsetzungsplanung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen  und in der Kindertagespflege wie in der Vorlage dargestellt  dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein - Westfalen zu übermitteln.
  2. Die Meldung an das MGFFI erfolgt zum 28. Februar 2009.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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