16.12.2008 - 9 Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack erläutert die Vorlage.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass Träger an die Stadt herangetreten seien und ihren Eigenanteil ersetzt bekommen habe möchten. Man wolle die Erfahrungen des ersten Kindergartenjahres abwarten, um sich dann zusammenzusetzen und Kassensturz zu machen. Es stünde die Ankündigung im Raum, dass im nächsten Kindergartenjahr Kindergärten geschlossen würden, wenn nicht in absehbarer Zeit Zusagen der Stadt gemacht würden. Das sei keine Gesprächsgrundlage und darauf würde man sich seitens der Verwaltung auch nicht einlassen. Er gäbe hier an dieser Stelle kein Signal, dass irgendein Träger im Bereich KiBiz eine institutionelle Weiterförderung der Stadt bekäme, es sei denn, es handele sich um eine nachgewiesene Notsituation. Man wisse von anderen Trägern, dass sie gut an KiBiz verdienten. Es bestehe kein Raum für solche Gespräche.

Es bestehe aber nach wie vor das Angebot, dass man sich Ende des ersten Jahres zusammensetze und dann Bilanz  zu ziehen.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass man seinerzeit gesagt habe, dass die Ausführungsbestimmungen noch fehlten im Hinblick auf den Nachweis des Trägeranteils. Seinerzeit sei mehr oder weniger spekuliert worden. Da diese nunmehr vorlägen, bäte er, diese einmal im Jugendhilfeausschuss darzustellen.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, dass es um eine gesetzliche Vorschrift gehe, dass die Träger ihren Trägeranteil beim Jugendamt nachweisen müssten. Die Lösung, die ihm am ehesten als plausibel erschien sei, sei die, dass man diese Prozentzahl als Forderung gegen die Stadt buche. Der Eigenanteil sei dann bilanziell nachgewiesen, es flösse aber kein Geld. Diese Lösung werde aber in anderen Städten noch nicht umgesetzt. Es gehe natürlich auch um die Schaffung von Rücklagen. Man prüfe sehr genau, ob ein Träger wirklich in finanzieller Not sei.   

 

Herr Haensel weist den Vorwurf zurück, dass verdeckte Gewinne gemacht worden seien.  Bilanziell betrachtet dürften gar  keine Rückstellungen bebildet werden.  

 

Herr Strüwer geht näher ein auf den Hinweis in der Vorlage zum Kindergarten Quambusch. Dazu gebe es politische Beschlüsse, die mit dem Inhalt in der Vorlage nicht übereinstimmten. Wie wolle die Verwaltung damit umgehen?

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass ein Ratsentscheid hinzunehmen sei. Wenn dem Beschluss so gefolgt würde, würden mehrere 100.00 € verschwendet.  

 

Herr Strüwer geht davon aus, dass der Rat nach den Empfehlungen im Jugendhilfeausschuss sicher bereit sein werde, seine Entscheidung zu überdenken, zumal die Darstellung in der Vorlage sehr schlüssig dargestellt sei. Bei der Arbeiterwohlfahrt sei die Einrichtung Piepenstockstraße thematisiert. Er gehe davon aus, dass all diese Dinge auch in die im Februar /März 2009 vorgelegte Beschlussvorlage „ Kindergartenbedarfsplanung 2009/2010“ einfließen würden.

 

Frau Haack macht deutlich, dass diese Dinge im Vorfeld entschieden werden müssten. Ab dem 07. Januar 2009 laufe das Anmeldeverfahren. Bis dahin müsste natürlich geklärt sein, in welchen Kindertageseinrichtungen die Eltern ihre Kinder anmelden könnten. Bezüglich der Weiterführungen der Einrichtungen in der Piepenstockstraße und am Quambusch müsste eine Entscheidung fallen. 

 

Herr Strüwer meint, dass es sich bei dem Kindergarten Quambusch um einen Auftrag an die Politik handele. Die Situation AWO sei eine andere, da dort Gespräche liefen. Herr Dr. Schmidt habe dazu gerade klare Worte gesagt. Auf dieser Basis müsse es dann zu Entscheidungen kommen. 

 

Dr. Schmidt stellt klar, dass die Fachverwaltung vorschlage, die Gespräche so zu führen, dass man auf die Piepenstockstraße 2009/2010 verzichte. Die Entscheidung bezüglich des Kindergartens auf dem Quambusch solle nicht durchgeführt werden. Der Kindergarten solle dort belassen werden, bis er irgendwann auslaufe. Er schlage vor, das so zu beschließen und nur bei Abweichungen erneut zu beraten.

 

Herr Strüwer wirft ein, dass ja zu Zeit noch Gespräche mit der AWO geführt würden und noch nicht klar sei, dass diese den Kindergarten in der Piepenstockstraße nicht weiterführen wolle.

 

Herr Schledorn ist auch der Meinung, dass diese Gespräche weitergeführt werden müssten.

 

Herr Reinke möchte wissen, bis wann denn die Meldung an das Land gemacht werden müsste. Er sei davon ausgegangen, dass das heute eine Beratung in erster Lesung sei und die Feinplanung noch einmal beraten würde.

 

Herr Steuber erklärt, dass es zu dieser Vorlage keinen Meldebedarf gebe. Geklärt werden müsste in den weiteren Runden, wie die Angebotspalette mit der tatsächlichen Nachfrage zusammenpasse. Fest stehe, dass diese beiden Kindergärten für die weitere Planung nicht zur Verfügung stünden. Sonst sei ein verbindliches Anmeldeverfahren nicht durchzuführen.

 

Frau Kurte zitiert aus der Vorlage, dass es einen hohen Investitionsbedarf in der Einrichtung Piepenstockstraße gebe. Falls der in nächster Zeit anfalle, müsste doch bei der Anmeldung eine solche Kindertageseinrichtung schon nicht mehr im Angebot sein.

 

Herr Strüwer fasst zusammen, dass man hier eine grundsätzliche Beschlussvorlage vorliegen habe, die in keinem Punkt in irgendwelche Details gehe. Er sehe sich daher nicht in der Lage, stadtweit zwei Punkte herauszunehmen und eine Entscheidung zu fällen.

Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen

Hierbei solle der Punkt 2 bezüglich der angesprochenen Einrichtungen der AWO und der Kindergarten Quambusch ausdrücklich nicht einbezogen sein.

 

Herr Dr. Schmidt schlägt vor, den Kindergarten Quambusch in der Planung zu belassen.

 

 

Herr Fischer wundert sich, dass kein Vertreter der AWO da sei, um zu dem Thema Stellung zu nehmen. Sei die Verwaltung im Bilde?

 

Herr Steuber berichtet, dass der Geschäftsführer der AWO darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, dass ein solcher Vorschlag in die Vorlage aufgenommen würde. Als Fachverwaltung gehe man davon aus, dass man den Kindergarten nicht mehr in die Planung aufnehmen werde.

 

Herr Haensel macht deutlich, dass er als Vorsitzender der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in dieser Sache kein Mandat habe. Er sei von der AWO nicht angesprochen worden. Er sei auch nicht in Detailinformationen miteinbezogen worden. Er bedaure  außerordentlich, dass er heute hier keine Stellung beziehen könne.

 

Herr Strüwer gibt zu bedenken, dass sich bei Schließung des Kindergartens in der Piepenstockstraße sozialräumlich ein Problem ergeben könne. Bevor man einen solchen Beschluss fasse, bedürfe es weiterer Informationen.

 

Frau Burghardt hat das Gefühl, dass man an diesem Punkt nicht weiterkomme. Wäre es eine Möglichkeit, diesen Punkt aus dem Beschluss herauszunehmen?

 

Herr Grschista, der zeitgleich im Stadtentwicklungsausschuss im Sitzungsraum nebenan berät, ist bereit, in dieser Sache als Geschäftsführer der AWO kurz Stellung zu nehmen.

Man erhalte jede Einrichtung, die sich einigermaßen refinanziere. Die AWO könne als Wohlfahrtsverband nur begrenzt Eigenmittel einbringen. Die Frage, ob und wie viel Einrichtungen geschlossen würden, könne er heute und hier nicht beantworten. Stand sei, dass man freiwillig keine Einrichtungen schließen wolle, wenn sich das mit der Höhe des Eigenanteils vereinbaren ließe.

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass hier und heute die Frage zu klären sei, was man den Eltern ab 08.01.09 sagen wolle welche Kindergärten zur Verfügung stünden.

Der Vorschlag stünde im Raum, den Kindergarten Piepenstockstraße aus dem Programm zu nehmen.

 

Herr Grschista erklärt, dass der Kindergarten eine gemietete Einrichtung sei und der Vermieter eine Kündigung des Gebäudes ausgesprochen habe. Er wisse nicht, unter welchen Bedingungen eine solche Einrichtung weitergeführt werden könne. Hier stoße man an eine Grenze, was überhaupt noch tragbar sei.

 

Herr Haensel kann die Sachlage jetzt besser nachvollziehen und fragt Herrn Grschista, ob man diese eine Einrichtung separieren könne, ohne dass die AWO ganz aus dem Kindertagesgeschäft raus sei.

Diese Frage wird bejaht.

 

Herr Strüwer formuliert nun abschließend den erweiterten  Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten  -Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.
  2. Die Planung wird zum Kindergartenjahr 2009/2010 umgesetzt.
  3. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass mit der AWO noch Gespräche geführt werden und eine sozialräumliche Kompensation des Wegfalls der Kindertageseinrichtung Piepenstockstraße erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: