14.10.2008 - 4 Stand der Umsetzung des KiBiz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 14.10.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Versteeg- Schulte berichtet über den Stand der Umsetzung des KiBiz
wie folgt:
1. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist für NRW landesweit eine Ausbauquote
von 32 % vorgesehen. Da das Ausbauprogramm auf 5 Jahre ( bis einschl. 2013)
ausgerichtet ist, ist es erforderlich, dass das Land einen Überblick über die
in den Kommunen geplanten Umsetzungsschritte erhält, damit die Mittel
sachgerecht verteilt werden können. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung
ist daher ein Umsetzungsplan für den Ausbau an Plätzen zu entwickeln. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Ausbau der Plätze für unter
dreijährige Kinder nicht um eine freiwillige Aufgabe handelt. Die Planungen
sind dem MGFFI bis zum 15.01.2009 vorzulegen.
2. Nach Mitteilung in der letzten Jugendamtsleiterkonferenz am 17./18.
09.2008 werden z.Zt. 44.600 Plätze im U3 Bereich vorgehalten. Das MGFFI plant
11.000 zusätzliche Plätze über das Landesjugendamt zuzuweisen, allerdings nur
ausschließlich mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden.
3. Nach den verbindlichen Mitteilungen der Jugendämter zum 15.03.2008 ist
die Feststellung zu treffen, dass hinsichtlich der Betreuungszeiten eine
deutliche Abweichung gegenüber den im Gesetzgebungsverfahren und in der
Haushaltsplanung angenommenen Planungsdaten mit der Tendenz zu längeren
Betreuungszeiten zu verzeichnen ist. Es ist daher eine gesonderte Prüfung der
tatsächlichen Anwesenheit der Kinder vorgesehen, u.a. ermitteln die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe im November 2008 gemeinsam mit den
Einrichtungsträgern die tatsächliche Anwesenheit der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen. Die Darstellung erfolgt über das zum 15.03.2008
genutzte TAB- KiBiz . Ab Dezember 2008
erfolgt die Erfassung über die Anwendung KiBiz- web. Aufgabe der örtlichen
Jugendhilfeplanung soll eine möglichst genaue Erfassung der Betreuungsbedarfe
sein. ( z.B. Elternbefragung)
Dr. Schmidt äußert Bedenken, dass es vom Datenschutz her schon als
grenzwertig anzusehen ist, wenn man in
den Kindertageseinrichtungen eine IST- Erhebung anstrebt welches Kind wie lange
vor Ort ist.
Weiterhin teilt er mit, dass gerade einkommensschwache Eltern die 45-
Stunden Betreuung gewählt haben, anstatt der auch möglichen 35 bzw. 25 Stunden.
Zum Thema KiBiz teilt Dr. Schmidt ebenfalls mit, dass mit der AWO eine
weitere Unterstützung und Zahlung des Trägerzuschusses verhandelt wird, da die
AWO sich weiterhin als armen Träger sieht und die Verwaltung nach dem KiBiz
Gesetz nicht mehr zahlen darf. Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde
beschlossen, dass mit der Umsetzung des KiBiz in Hagen die Beschlüsse des Rates
der Stadt Hagen aus den Jahren 1988 bis
2006 über zusätzliche freiwillige Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen
aufgehoben werden, da das KiBiz den Begriff der armen Träger nicht kennt.
Dr. Schmidt versucht mit der AWO in den nächsten Sitzungen ein
gemeinschaftliches Ergebnis zu präsentieren.
