14.10.2008 - 4 Stand der Umsetzung des KiBiz

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Versteeg- Schulte berichtet über den Stand der Umsetzung des KiBiz wie folgt:

 

1. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist für NRW landesweit eine Ausbauquote von 32 % vorgesehen. Da das Ausbauprogramm auf 5 Jahre ( bis einschl. 2013) ausgerichtet ist, ist es erforderlich, dass das Land einen Überblick über die in den Kommunen geplanten Umsetzungsschritte erhält, damit die Mittel sachgerecht verteilt werden können. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung ist daher ein Umsetzungsplan für den Ausbau an Plätzen zu entwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder nicht um eine freiwillige Aufgabe handelt. Die Planungen sind dem MGFFI bis zum 15.01.2009 vorzulegen.

 

2. Nach Mitteilung in der letzten Jugendamtsleiterkonferenz am 17./18. 09.2008 werden z.Zt. 44.600 Plätze im U3 Bereich vorgehalten. Das MGFFI plant 11.000 zusätzliche Plätze über das Landesjugendamt zuzuweisen, allerdings nur ausschließlich mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 Stunden.

 

3. Nach den verbindlichen Mitteilungen der Jugendämter zum 15.03.2008 ist die Feststellung zu treffen, dass hinsichtlich der Betreuungszeiten eine deutliche Abweichung gegenüber den im Gesetzgebungsverfahren und in der Haushaltsplanung angenommenen Planungsdaten mit der Tendenz zu längeren Betreuungszeiten zu verzeichnen ist. Es ist daher eine gesonderte Prüfung der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder vorgesehen, u.a. ermitteln die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im November 2008 gemeinsam mit den Einrichtungsträgern die tatsächliche Anwesenheit der Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Die Darstellung erfolgt über das zum 15.03.2008 genutzte TAB- KiBiz .  Ab Dezember 2008 erfolgt die Erfassung über die Anwendung KiBiz- web. Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeplanung soll eine möglichst genaue Erfassung der Betreuungsbedarfe sein. ( z.B. Elternbefragung)

 

Dr. Schmidt äußert Bedenken, dass es vom Datenschutz her schon als grenzwertig anzusehen ist, wenn man  in den Kindertageseinrichtungen eine IST- Erhebung anstrebt welches Kind wie lange vor Ort ist.

Weiterhin teilt er mit, dass gerade einkommensschwache Eltern die 45- Stunden Betreuung gewählt haben, anstatt der auch möglichen 35 bzw. 25 Stunden.

 

Zum Thema KiBiz teilt Dr. Schmidt ebenfalls mit, dass mit der AWO eine weitere Unterstützung und Zahlung des Trägerzuschusses verhandelt wird, da die AWO sich weiterhin als armen Träger sieht und die Verwaltung nach dem KiBiz Gesetz nicht mehr zahlen darf. Mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 wurde beschlossen, dass mit der Umsetzung des KiBiz in Hagen die Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen  aus den Jahren 1988 bis 2006 über zusätzliche freiwillige Leistungen an Träger von Kindertageseinrichtungen aufgehoben werden, da das KiBiz den Begriff der armen Träger nicht kennt.

Dr. Schmidt versucht mit der AWO in den nächsten Sitzungen ein gemeinschaftliches Ergebnis zu präsentieren.  

 

    

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: