21.05.2008 - 4.2 Bürgerantrag zum Erhalt des Elmar-Sportplatzes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und gibt zunächst dem Antragsteller die Gelegenheit, zu dem Bürgerantrag ergänzend Stellung zu nehmen. Der Antragsteller, Mitglied der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, übergibt der Schriftführerin eine schriftliche Stellungnahme mit der Bitte, diese an die Anwesenden zu verteilen und anschließend der Niederschrift beizufügen. Danach trägt er aus dieser ergänzenden Stellungnahme teilweise vor und verweist noch einmal darauf, dass dem Rat zu diesem Thema eine Unterschriftenliste mit mehr als 3000 Unterschriften übergeben wurde. Darauf hinzuweisen sei, dass die Stadt plane, ein städtisches Gebäude in der Frankfurter Straße abzureißen, um eine Fläche für einen Spielplatz zu schaffen, während hier bereits eine Spiel- und Sportfläche zur Verfügung stehe, die zu Bauland umgewandelt werden solle. Der Antragsteller rechnet vor, dass sich für die Stadt Hagen ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben würde, wenn sie das Grundstück von der Kirchengemeinde erwerben und den Sportplatz sanieren würde, statt an anderer Stelle einen Bolzplatz neu zu schaffen. Herr Romberg wendet ein, dass die Anregungen und Bedenken der Antragsteller gegen die Änderung des Bebauungsplans im Rahmen des üblichen Bebauungsplanverfahrens vorzubringen und zu berücksichtigen seien. Der Beschwerdeausschuss sei eigentlich nicht das richtige Gremium, um über diese Fragen zu diskutieren, da sich der Rat im weiteren Verfahren selbst mit den Anregungen und Bedenken befassen werde, die gegen die Bebauung erhoben werden. Frau Priester-Büdenbender trägt vor, dass die Problematik in den zuständigen Gremien hinreichend diskutiert worden sei. Der geplante Abriss des Hauses in der Frankfurter Straße habe nichts mit der Bebauung des Elmar-Sportplatzes zu tun. Der Abriss sei bereits beschlossen gewesen, bevor die Kirchengemeinde die Änderung des Bebauungsplans beantragt habe. Um jedoch dem Interesse der Kinder und Jugendlichen gerecht zu werden, ausreichend Spielflächen vorzufinden, sei die Überlegung entstanden, im Grünzug Eilpe einen neuen Bolzplatz anzulegen. Hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens für den Elmar-Sportplatz sei das weitere Verfahren abzuwarten. In dieses Verfahren könne der Beschwerdeausschuss nicht eingreifen. Herr Römer teilt mit, dass er diesen Bürgerantrag bedenkenlos unterstützt hätte, jedoch einem Vortrag des Regierungspräsidenten über die Finanzsituation der Stadt Hagen entnommen habe, dass die Stadt kaum noch Möglichkeiten habe, zu investieren, insofern laufe der Vorschlag der Antragsteller, das Grundstück der Kirchengemeinde zu kaufen, ins Leere. Herr Voigt fasst zusammen, dass die zuständigen Gremien sich mit diesem Thema alle intensiv beschäftigt hätten. Die Gegebenheiten seien hinlänglich bekannt, insbesondere die Tatsache, dass es sich bei dieser Fläche um Privatbesitz handele. Die Stadt könne froh sein, dass die Kirchengemeinde dieses Grundstück jahrzehntelang unentgeltlich für eine Nutzung als Sportfläche zur Verfügung gestellt habe. Nun habe man sich seitens der Kirche entschieden, die Fläche anderweitig zu nutzen, deshalb sei ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Die Offenlegung dieser Pläne sei nun erfolgt. Jedermann habe innerhalb dieses Verfahrens die Möglichkeit, seine Bedenken und Anregungen zu äußern. Der Ausgang des Verfahrens sei nun abzuwarten. In diesem Rahmen seien auch die Anregungen und Bedenken zu bewerten. Der Beschwerdeausschuss sei hierfür nicht zuständig. Er beantrage daher, den Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Schädel ergänzt diese Ausführungen um den Hinweis, dass sämtliche Anregungen und Bedenken, einschließlich der Unterschriftenlisten, im weiteren Verfahren gleichermaßen bewertet und bearbeitet würden. Die Verwaltung werde nach der Auswertung der Eingaben eine Stellungnahme erarbeiten, die den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werde. Herr Romberg greift den Vorschlag von Herrn Voigt auf und lässt darüber abstimmen, ob der Bürgerantrag für erledigt erklärt werden soll, mit dem Hinweis darauf, dass die Anregungen und Bedenken der Antragsteller bereits im laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt werden.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedenken und Anregungen der Antragsteller bereits im laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/06 – Wohnbebauung Krähnocken- berücksichtigt werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

 11

 

Dagegen:

   0

 

Enthaltungen:

   4

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1061&TOLFDNR=67923&selfaction=print