21.05.2008 - 4.2 Bürgerantrag zum Erhalt des Elmar-Sportplatzes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg ruft den Bürgerantrag auf und gibt zunächst dem Antragsteller die Gelegenheit,
zu dem Bürgerantrag ergänzend Stellung zu nehmen. Der Antragsteller, Mitglied
der Freien Wählergemeinschaft Hagen Aktiv, übergibt der Schriftführerin eine
schriftliche Stellungnahme mit der Bitte, diese an die Anwesenden zu verteilen
und anschließend der Niederschrift beizufügen. Danach trägt er aus dieser
ergänzenden Stellungnahme teilweise vor und verweist noch einmal darauf, dass
dem Rat zu diesem Thema eine Unterschriftenliste mit mehr als 3000
Unterschriften übergeben wurde. Darauf hinzuweisen sei, dass die Stadt plane,
ein städtisches Gebäude in der Frankfurter Straße abzureißen, um eine Fläche
für einen Spielplatz zu schaffen, während hier bereits eine Spiel- und
Sportfläche zur Verfügung stehe, die zu Bauland umgewandelt werden solle. Der
Antragsteller rechnet vor, dass sich für die Stadt Hagen ein wirtschaftlicher
Vorteil ergeben würde, wenn sie das Grundstück von der Kirchengemeinde erwerben
und den Sportplatz sanieren würde, statt an anderer Stelle einen Bolzplatz neu
zu schaffen. Herr Romberg wendet ein, dass die Anregungen und Bedenken
der Antragsteller gegen die Änderung des Bebauungsplans im Rahmen des üblichen
Bebauungsplanverfahrens vorzubringen und zu berücksichtigen seien. Der
Beschwerdeausschuss sei eigentlich nicht das richtige Gremium, um über diese
Fragen zu diskutieren, da sich der Rat im weiteren Verfahren selbst mit den
Anregungen und Bedenken befassen werde, die gegen die Bebauung erhoben werden. Frau
Priester-Büdenbender trägt vor, dass die Problematik in den zuständigen
Gremien hinreichend diskutiert worden sei. Der geplante Abriss des Hauses in
der Frankfurter Straße habe nichts mit der Bebauung des Elmar-Sportplatzes zu
tun. Der Abriss sei bereits beschlossen gewesen, bevor die Kirchengemeinde die
Änderung des Bebauungsplans beantragt habe. Um jedoch dem Interesse der Kinder
und Jugendlichen gerecht zu werden, ausreichend Spielflächen vorzufinden, sei
die Überlegung entstanden, im Grünzug Eilpe einen neuen Bolzplatz anzulegen. Hinsichtlich
des Bebauungsplanverfahrens für den Elmar-Sportplatz sei das weitere Verfahren
abzuwarten. In dieses Verfahren könne der Beschwerdeausschuss nicht eingreifen.
Herr Römer teilt mit, dass er diesen Bürgerantrag bedenkenlos unterstützt
hätte, jedoch einem Vortrag des Regierungspräsidenten über die Finanzsituation
der Stadt Hagen entnommen habe, dass die Stadt kaum noch Möglichkeiten habe, zu
investieren, insofern laufe der Vorschlag der Antragsteller, das Grundstück der
Kirchengemeinde zu kaufen, ins Leere. Herr Voigt fasst zusammen, dass
die zuständigen Gremien sich mit diesem Thema alle intensiv beschäftigt hätten.
Die Gegebenheiten seien hinlänglich bekannt, insbesondere die Tatsache, dass es
sich bei dieser Fläche um Privatbesitz handele. Die Stadt könne froh sein, dass
die Kirchengemeinde dieses Grundstück jahrzehntelang unentgeltlich für eine
Nutzung als Sportfläche zur Verfügung gestellt habe. Nun habe man sich seitens
der Kirche entschieden, die Fläche anderweitig zu nutzen, deshalb sei ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Die Offenlegung dieser Pläne sei nun
erfolgt. Jedermann habe innerhalb dieses Verfahrens die Möglichkeit, seine
Bedenken und Anregungen zu äußern. Der Ausgang des Verfahrens sei nun abzuwarten.
In diesem Rahmen seien auch die Anregungen und Bedenken zu bewerten. Der
Beschwerdeausschuss sei hierfür nicht zuständig. Er beantrage daher, den
Bürgerantrag für erledigt zu erklären. Herr Schädel ergänzt diese Ausführungen
um den Hinweis, dass sämtliche Anregungen und Bedenken, einschließlich der Unterschriftenlisten,
im weiteren Verfahren gleichermaßen bewertet und bearbeitet würden. Die
Verwaltung werde nach der Auswertung der Eingaben eine Stellungnahme
erarbeiten, die den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werde. Herr
Romberg greift den Vorschlag von Herrn Voigt auf und lässt darüber
abstimmen, ob der Bürgerantrag für erledigt erklärt werden soll, mit dem
Hinweis darauf, dass die Anregungen und Bedenken der Antragsteller bereits im
laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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146,9 kB
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